Änderung der Verordnung vom 27. Juni 1995 über die Krankenversicherung (KVV; SR 832.102) und der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV; SR 832.112.31)
Zugelassene psychologische Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen sollen auf ärztliche Anordnung hin alle psychotherapeutischen Leistungen neu selbständig und auf eigene Rechnung erbringen können.
Kommunale Finanzierungszuständigkeit bei der Restkostenfinanzierung nach Art. 25a Abs. 5 KVG im Kanton Zürich: Zuständigkeit der letzten Wohnsitzgemeinde der betroffenen Person oder der Standortgemeinde des Pflegeheims?
Nur schwerwiegende Lücken im Behandlungsangebot («Versorgungslücken») rechtfertigen eine Abweichung vom Territorialitätsprinzip (Art. 34 Abs. 2 KVG). Streitfall: Operationen zum Penisaufbau (Phalloplastik) bei Transmann.