Zum Varianzanalysenmodell (ANOVA-Methode) zur Bemessung der Wirtschaftlichkeit im Bereich KVG
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Zum Varianzanalysenmodell (ANOVA-Methode) zur Bemessung der Wirtschaftlichkeit im Bereich KVG
Das Bundesgericht führt aus, dass an diesem Varianzanaylsemodell (ANOVA-Methode) trotz der im Schrifttum geäusserten Kritik festzuhalten sei. Offenbar hätten sich die Vertragspartner auf eine Verfeinerung der Methode ab Statistikjahr 2017 einigen können. Dies sei aber nicht als unverbindliche Absichtserklärung der Verbände der Versicherer und der Leistungserbringer zu verstehen, wie die Methode zur Kontrolle der Wirtschaftlichkeit künftig ausgearbeitet werden solle, um den Auftrag nach Art. 56 Abs. 6 KVG wahrzunehmen. Vielmehr werde klar und unmissverständlich die Varianzanalyse als statistische Methode zur Kontrolle der Wirtschaftlichkeit festgelegt. Daran ändere auch der Umstände nichts, dass das Modell in der jetzigen Form verbesserungsbedürftig und insbesondere durch Morbiditätsvarianten zu ergänzen sei, deren Formulierung und transparenter Einbezug schwierig sei.
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