Die Vorlage zur Weiterentwicklung der Invalidenversicherung sieht eine Anpassung von Art. 44 ATSG vor. Der Vorschlag des Bundesrates vermag jedoch in mehrfacher Hinsicht nicht zu überzeugen. So soll namentlich das Unabhängigkeitserfordernis für medizinische Sachverständige gestrichen werden. Auf diese und andere Mängel geht der Kommentar ein.
Der Bundesrat hat ein neues Berechnungsmodell für die Festlegung des IV-Grades von Teilerwerbstätigen festgelegt. Die Änderung der IVV wird per 1. Januar 2018 in Kraft treten.
Das Bundesgericht äussert sich zu einer strittigen Frage der Invaliditätsbemessung, und zwar zur allfälligen Kürzung des auf der Grundlage von statistischen Durchschnittswerten (LSE 2012) ermittelten Invalideneinkommens (sog. leidensbedingter Tabellenlohnabzug).
Das Bundesgericht befasste sich mit der Frage, ob die Di Trizio-Praxis über die gemischte Methode der Invaliditätsbemessung hinaus gilt. Konkret ging es um eine Person, die sich nach der Adoption des Kindes voll auf die Familie konzentrierte.
Das Bundesgericht äussert sich zur Frage, ob die Di Trizio-Rechtsprechung dazu führen kann, dass auch bei einer erstmaligen Rentenzusprache die gemischte Methode nicht angewandt werden darf.
Das Bundesgericht äussert sich zur Frage, ob eine IV-Rente ausnahmsweise auch ohne Sachverhaltsänderung (Art. 17 ATSG) und ohne die Hürde zweifelloser Unrichtigkeit (Art. 53 Abs. 2 ATSG) angepasst oder aufgehoben werden kann.