Der Kommentar befasst sich namentlich mit der Frage, wie ein langjähriger Rentenbezug im Rahmen der Indikatorenprüfung von BGE 141 V 281 zu beurteilen ist.
Bundesgerichtliche Grundsätze zur Kinderrente: Ausbildungsbegriff, (fehlende) Abhängigkeit von zivilrechtlicher Unterhaltspflicht und direkte Auszahlung an mündiges Kind.
Der Begriff der Therapieresistenz bei unipolaren depressiven Störungen aus medizinischer und aus rechtlicher Sicht – eine Standortbestimmung im Nachgang zu BGE 9C_13/2016