MEDAS-Gutachten: Merkblatt statt Fragenkatalog? (9C_418/2017)
MEDAS-Gutachten: Merkblatt statt Fragenkatalog? (9C_418/2017)
MEDAS-Gutachten: Merkblatt statt Fragenkatalog? (9C_418/2017)
In einem in 3-er Besetzung ergangenen Entscheid musste sich das Bundesgericht zur Rüge der versicherten Person äussern, ihre Mitwirkungsrechte seien verletzt worden, da ihr die IV-Stelle vor der Anordnung des MEDAS-Gutachtens keinen Fragenkatalog, sondern lediglich das Merkblatt über das polydisziplinäre Gutachten in der Invalidenversicherung unterbreitet habe. Dem vorinstanzlichen Entscheid lässt sich entnehmen, dass das Gutachten Anfang 2015 veranlasst wurde.
Das Bundesgericht erinnert daran, dass vor der Anhandnahme einer Begutachtung nach Art. 44 ATSG den Versicherten der Fragenkatalog zu unterbreiten ist; gleichzeitig ist ihnen das rechtliche Gehör zu gewähren und Gelegenheit zu geben, Zusatzfragen zu stellen (E. 3.5.1 mit Hinweis auf BGE 141 V 330; 137 V 210; für die Unfallversicherung: BGE 138 V 318). Konkret ist der versicherten Person zusammen mit der verfügungsmässigen Anordnung der Begutachtung der vorgesehene "Katalog der Expertenfragen" zur Stellungnahme zu unterbreiten (BGE 137 V 210 E. 3.4.2.9 S. 258).
Im konkreten Fall kommt das Bundesgericht zum etwas überraschenden Schluss, die Rüge der versicherten Person steche nicht: "Aus dem genannten...
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