Der Nationalrat weicht in der Eintretensdebatte in einzelnen Punkten vom Entwurf der Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherungen ab.
Der Kommentar beleuchtet aufgrund aktueller Rechtsprechungsentwicklungen im Arbeits- und Versicherungsrecht das Verhältnis von Transparenz und Interessenabwägung bei Überwachungen am Arbeitsplatz und bei Observationen im Versicherungsbereich.
Das Bundesgericht bestätigt seine Rechtsprechung (9C_806/2016 vom 14. Juli 2017), wonach die Verwertbarkeit von Observationsergebnissen im Einzelfall zu prüfen ist.