iusNet Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht

Schlulthess Logo

Invalidenversicherung

Invalidenversicherung

Vorübergehender Entzug der Betriebsbewilligung einer Gutachterstelle (2C_32/2017)

Rechtsprechung
Invalidenversicherung
Krankenversicherung -­ Krankentaggeld
Unfallversicherung
Das Bundesgericht schützte den vorübergehenden Entzug der Betriebsbewilligung einer Genfer Gutachterstelle. Der leitende Arzt hatte Dutzende Gutachten geändert, ohne die begutachteten Personen gesehen und ohne die Zustimmung des Gutachters eingeholt zu haben.
iusNet AR-SVR 10.03.2018

Motivsubstitution im Beschwerdeverfahren (8C_634/2017)

Rechtsprechung
Invalidenversicherung
Allgemeines Sozialversicherungsrecht (ATSG)
Setzt eine Motivsubstitution voraus, dass die IV-Stelle vernehmlassungsweise mit ihrem Haupt- oder Eventualbegehren einen entsprechenden Antrag stellt? Jedenfalls kann das Gericht bei Fehlen eines Antrages auf Motivsubstitution darauf verzichten, eine solche zu prüfen.
iusNet AR-SVR 08.03.2018

Beginn des Anspruchs auf eine IV-Rente (9C_878/2017)

Rechtsprechung
Invalidenversicherung
Beginn des Rentenanspruchs nach Art. 28 IVG: Besteht für die bisherige Tätigkeit eine Arbeitsunfähigkeit von erheblicher Dauer und Ausprägung, während vorerst mit der verbliebenen Arbeitsfähigkeit in angepassten Tätigkeiten ein rentenausschliessendes Einkommen erzielt werden kann bzw. könnte, so entsteht grundsätzlich bei Verschlechterung des Gesundheitszustandes ein Rentenanspruch, sobald die Invalidität mindestens 40 % beträgt.
iusNet AR-SVR 08.03.2018

Rentenrevision nach der Schlussbestimmung zur 6. IV-Revision (8C_174/2017)

Rechtsprechung
Invalidenversicherung
Rentenrevision nach der Schlussbestimmung zur 6. IV-Revision: Die Bestimmung ist nicht anwendbar, wenn die unklaren und die "erklärbaren" Beschwerden nicht auseinandergehalten werden können und die "erklärbaren" Beschwerden das unklare Beschwerdebild nicht bloss verstärkten. Anwendung auf den Fall einer schweren Depression: Eine schwere Depression, die sich reaktiv auf eine dissoziative Bewegungsstörung und/oder eine anhaltende somatoforme Schmerzstörung entwickelt hat, ist nicht lediglich als deren Begleiterscheinung zu betrachten und geht damit nicht im pathogenetisch-ätiologisch unklaren syndromalen Beschwerdebild auf.
iusNet AR-SVR 21.02.2018

Rückweisung oder gerichtliche Sachverhaltsabklärung? Zweitgutachten oder Nachfrage beim Gutachter? (8C_558/2017)

Rechtsprechung
Allgemeines Sozialversicherungsrecht (ATSG)
Unfallversicherung
Invalidenversicherung
Aus BGE 137 V 210 ergibt sich nicht, dass das kantonale Gericht stets ein Gerichtsgutachten einholen oder aber die Sache an die Verwaltung zurückweisen müsste, wenn sich eine Ergänzung oder Präzisierung eines Gutachtens aufdrängt. Vielmehr kann es angezeigt sein, dass das kantonale Gericht solche ergänzenden Abklärungen selbst vornimmt. Weiter führt das Bundesgericht näher aus, unter welchen Voraussetzungen ein Zweitgutachten eingeholt werden darf. Offene Fragen oder Zweifel an den gutachterlichen Schlüssen sollen in erster Linie mit den Gutachtern geklärt werden.
iusNet AR-SVR 15.02.2018

Rückerstattung von unrechtmässig bezogenen IV-Leistungen (9C_644/2017)

Rechtsprechung
Invalidenversicherung
Allgemeines Sozialversicherungsrecht (ATSG)
In diesem Urteil äussert sich das Bundesgericht zur Rückerstattung unrechtmässig bezogener Leistungen (Art. 25 ATSG). Einer Rückerstattung kann entgegenstehen, wenn die Verwaltung den Versicherten, der seiner Meldepflicht nachkommt, über die mögliche Rückforderung im Dunkeln lässt.
iusNet AR-SVR 10.02.2017

Berufliche Umstellung im Alter (8C_613/2017)

Rechtsprechung
Invalidenversicherung
Das Bundesgericht beurteilt, inwiefern eine krankheitsbedingte berufliche Umstellung im Hinblick auf die Erzielung eines Invalideneinkommens altersbedingt noch zumutbar im Sinne der IV ist. Dabei lehnt es das Bundesgericht ab, die bei den Ergänzungsleistungen geltende Grenze für die Nicht-Anrechnung eines hypothetischen Einkommens ab einem Alter von 60 Jahren auf die IV zu übertragen.
iusNet AR-SVR 08.02.2018

Seiten