iusNet Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht

Schlulthess Logo

Invalidenversicherung

Invalidenversicherung

Revision (Art. 17 Abs. 1 ATSG) von Rentenzusprachen, welche auf einem Vergleich beruhen (8C_581/2017)

Rechtsprechung
Invalidenversicherung
Das Bundesgericht bestätigte in diesem Urteil seine Praxis, wonach auch rentenzusprechende Verfügungen, welche auf einem Vergleich beruhen, ohne Weiteres in Anwendung von Art. 17 Abs. 1 ATSG revidierbar sind.
iusNet AR-SVR 11.05.2018

Möglichkeit der substituierten Begründung (Art. 17 Abs. 1 oder Art. 53 Abs. 2 ATSG) im Zusammenhang mit einer fehlgeschlagenen Anwendung der SchlB zur 6. IV-Revision (9C_252/2017)

Rechtsprechung
Invalidenversicherung
Das Bundesgericht verneinte in einem obiter dictum im konkreten Fall (nicht aber grundsätzlich) die Möglichkeit der substituierten Begründung (Art. 17 Abs. 1 oder Art. 53 Abs. 2 ATSG) im Zusammenhang mit einer fehlgeschlagenen Anwendung der lit. a Abs. 1 SchlB IVG und wirft damit einige Fragen auf.
iusNet AR-SVR 20.04.2018

Invalidenrenten-Revision bei Wechsel von vollzeitiger Erwerbstätigkeit zu vollzeitiger Tätigkeit im Haushaltsbereich (8C_806/2017)

Rechtsprechung
Invalidenversicherung
Das Bundesgericht verneinte in diesem in 3er Besetzung ergangenen Urteil die Frage, ob die Rechtsprechung betreffend Rentenrevision bei invalidenversicherungsrechtlichem Statuswechsel seit dem EGMR-Urteil Di Trizio auch auf Fälle anwendbar ist, bei denen ein Wechsel von vollzeitlicher Erwerbstätigkeit auf eine vollzeitige Tätigkeit im Haushaltsbereich erfolgt.
iusNet AR-SVR 17.04.2018

Diagnosestellung und Behandlungsbeginn bei psycho-organischem Syndrom (POS, 8C_788/2017)

Rechtsprechung
Invalidenversicherung
Das Bundesgericht bestätigte in diesem in 5er Besetzung ergangenen Anwendungsfall die Rechtzeitigkeit der Diagnosestellung bei POS gemäss Ziffer 404 GgV Anhang und qualifizierte die erst im bundesgerichtlichen Verfahren vorgebrachte Argumentation der IV-Stelle zu den Voraussetzungen des rechtzeitigen Behandlungsbeginns als überspitzt formalistisch.
iusNet AR-SVR 16.04.2018

Restkostenfinanzierung von IV-pflichtigen Pflegeleistungen (9C_305/2017, zur Publikation bestimmt)

Rechtsprechung
Invalidenversicherung
Krankenversicherung -­ Krankentaggeld
Im vorliegenden Urteil hatte sich das Bundesgericht zur Auslegung einer Leistungsvereinbarung betreffend die kantonale bzw. kommunale Restkostenfinanzierung von IV-pflichtigen Pflegeleistungen zu äussern. Das Bundesgericht sieht darin einen Anwendungsfall von Art. 25a Abs. 5 KVG.
iusNet AR-SVR 23.03.2018

Rentenausschlussgrund psychosoziale und soziokulturelle Faktoren? (9C_732/2017)

Rechtsprechung
Invalidenversicherung
In diesem Folgeentscheid zur Aufgabe der Depressionspraxis (BGE 143 V 409) wird deutlich, dass bei psychischen Leiden weiterhin hohe Hürden beim Rentenzugang bestehen. Die Hürden gründen in der Rechtsprechung zu den psychosozialen oder soziokulturellen Faktoren (BGE 127 V 294). Entgegen der medizinischen Einschätzung von RAD und MEDAS bleibt das depressive Geschehen vorliegend aus rechtlichen Gründen "unberücksichtigt".
iusNet AR-SVR 19.03.2018

Aufhebung einer Hilflosenentschädigung (9C_248/2017)

Rechtsprechung
Invalidenversicherung
Allgemeines Sozialversicherungsrecht (ATSG)
Das gesamte Rentenrevisionsrecht nach Art. 17 ATSG ist auf die Hilflosenentschädigung nach Art. 42 IVG sinngemäss anwendbar. Das Bundesgericht äussert sich zu den Voraussetzungen, unter denen eine Hilflosenentschädigung ausnahmsweise rückwirkend aufgehoben werden kann. Wie ist der Aufhebungszeitpunkt zu wählen?
iusNet AR-SVR 14.03.2018

Zeitlicher Konnex in der beruflichen Vorsorge (9C_147/2017, zur Publikation bestimmt)

Rechtsprechung
Berufliche Vorsorge
Invalidenversicherung
Für den Eintritt einer Arbeitsunfähigkeit im Sinne von Art. 23 lit. a BVG ist die Einbusse an funktionellem Leistungsvermögen im bisherigen Beruf massgeblich; sie ist relevant, wenn sie mindestens 20% beträgt. Eine Arbeitsunfähigkeit von 20% oder mehr ändert nichts am zeitlichen Zusammenhang. Umgekehrt folgt daraus, dass eine Arbeitsunfähigkeit unter 20%, somit eine Arbeitsfähigkeit über 80%, den zeitlichen Konnex zwischen ursprünglicher Arbeitsunfähigkeit und späterer Invalidität unterbricht, wenn die Einsatzfähigkeit in einer angepassten Tätigkeit mindestens drei Monate andauert.
iusNet AR-SVR 08.06.2018

Seiten