"Di Trizio"-ähnliche Ausgangslage bei erstmaliger Rentenzusprache (8C_157/2017)
"Di Trizio"-ähnliche Ausgangslage bei erstmaliger Rentenzusprache (8C_157/2017)
"Di Trizio"-ähnliche Ausgangslage bei erstmaliger Rentenzusprache (8C_157/2017)
In diesem in 5-er Besetzung gefällten Entscheid hatte das Bundesgericht zu beurteilen, ob die Di Trizio-Rechtsprechung dazu führen kann, dass auch bei einer erstmaligen Rentenzusprache an eine aus familiären Gründen nicht voll erwerbstätige Person die gemischte Methode nicht angewandt werden darf.
Das einschlägige IV-Rundschreiben Nr. 355 beschreibt eine "Di Trizio"-ähnliche Ausgangslage wie folgt: Rentenrevision oder erstmalige Rentenzusprache mit gleichzeitiger Abstufung oder Befristung der Rente sowie - kumulativ - familiär bedingter Grund (Betreuungspflichten gegenüber minderjährigen Kindern) für die Reduktion der Arbeitszeit (E. 3.3). Das Bundesgericht führt aus, dass es bisher im Sinne des erwähnten IV-Rundschreibens vorgegangen sei (E. 3.4). Beim hier zu beurteilenden Sachverhalt handle es sich nicht um eine "Di Trizio" ähnliche Ausgangslage, da weder der Fall einer Rentenrevision noch jener einer erstmaligen Rentenzusprache mit gleichzeitiger Abstufung oder Befristung der Rente vorliege. Die Rente wurde nicht zufolge eines Statuswechsels reduziert oder verweigert....
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