Der Bunderat beschliesst im Rahmen der 2. Etappe zur Lockerung der Massnahmen gegen das COVID-19 Virus verschiedene Erleichterungen. Ab dem 11. Mai 2020 können Läden, Restaurants, Märkte, Museen und Bibliotheken wieder öffnen. Die COVID-19-Verordnung 2 wurde entsprechend angepasst. Es gelten zahlreiche Auflagen, um die Abstands- und Hygieneregeln weiter einhalten zu können. Über die dritte Etappe entscheidet der Bundesrat am 27. Mai 2020.