Schrittweise Lockerung der Corona-bedingten Einreise- und Zulassungsbeschränkungen für Erwerbstätige
Schrittweise Lockerung der Corona-bedingten Einreise- und Zulassungsbeschränkungen für Erwerbstätige
Gesetzgebung
Privates Individualarbeitsrecht
Internationales Arbeitsrecht
Schrittweise Lockerung der Corona-bedingten Einreise- und Zulassungsbeschränkungen für Erwerbstätige
In seiner Sitzung vom 8. Mai 2020 hat der Bundesrat Verordnungsanpassungen zur Lockerung der Einreise- und Zulassungsbeschränkungen für Erwerbstätige verabschiedet. Diese werden bereits auf den 11. Mai 2020 in Kraft zu treten.
Die wegen der Corona-Gefahr eingeführten Einreise- und Zulassungsbeschränkungen sollen parallel zu den wirtschaftlichen Öffnungen etappenweise gelockert werden. Diesen Entscheid von Ende April hat der Bundesrat nun konkretisiert:
- In einem ersten Schritt sollen bereits früher eingereichte Gesuche von Erwerbstätigen aus dem EU/EFTA-Raum und aus Drittstaaten bearbeitet werden. Auch Gesuche von Personen aus der EU/EFTA mit einem Vertrag, der bereits vor der Krise abgeschlossen wurde, sollen geprüft werden.
- Familiennachzug: für Schweizer Bürgerinnen und Bürger sowie für EU/EFTA-Staatsangehörige soll der Familiennachzug in die Schweiz wieder möglich sein. Die Kontrollen an der Grenze werden weitergeführt. Grenzübergänge werden in Absprache mit den in- und ausländischen Partnerbehörden geöffnet und entsprechend kommuniziert.
Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hat zudem in einem Rundschreiben...
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