Am 4. Dezember 2020 eröffnete das Eidgenössische Departement des Inneren (EDI), im Auftrag des Bundesrates, das Vernehmlassungsverfahren zu den Ausführungsbestimmungen des revidierten Bundesgesetz über die Invalidenversicherung.(IVG). Das Vernehmlassungsverfahren dauert bis am Freitag, 19. März 2021.