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Bundesrat erlässt Covid-19-Verordnung betreffend familienergänzende Kinderbetreuung

Bundesrat erlässt Covid-19-Verordnung betreffend familienergänzende Kinderbetreuung

Gesetzgebung
Privates Individualarbeitsrecht

Bundesrat erlässt Covid-19-Verordnung betreffend familienergänzende Kinderbetreuung

Die Kantone sollen den privaten Institutionen der familienergänzenden Kinderbetreuung Finanzhilfen für Betreuungsbeiträge der Eltern gewähren. Diese Ausfallentschädigungen decken die Elternbeiträge für Kinder, die in der Zeit vom 17. März 2020 bis 17. Juni 2020 nicht betreut wurden. Die Institutionen müssen den Eltern bereits bezahlte Beiträge für nicht in Anspruch genommene Betreuungsleistungen zurückerstatten. Der Bund verpflichtet die Kantone zu dieser Massnahme, wobei er sich mit 33 Prozent an den Ausfallentschädigungen beteiligt, welche die Kantone ausbezahlen. Vom Parlament wurde für diese Unterstützung ein Kredit von 65 Millionen Franken bewilligt.

Der Bundesrat kommt mit der Verordnung einerm Auftrag des Parlaments nach, das Schliessungen und Konkurse der Institutionen möglichst verhindern möchte, um zu gewährleisten, dass das Betreuungsangebot den Eltern und der Wirtschaft nach der Coronakrise im bisherigen Umfang zur Verfügung stehen wird. Für viele private Betreuungsinstitutionen sind die entstandenen finanziellen Einbussen existenzbedrohend, weil ihre Einnahmen aus den Betreuungsbeiträgen der Eltern durch die im März aufgrund der Coronagefahr...

iusNet AR-SVR 22.05.2020

 

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