Übernahme der Behandlungskosten durch die UV bei Zahnschäden
Übernahme der Behandlungskosten durch die UV bei Zahnschäden
Übernahme der Behandlungskosten durch die UV bei Zahnschäden
Weil sich der Unfall nicht in Ausübung der Tätigkeit als angestellte Köchin im Sinne von Art. 7 Abs. 1 lit. a oder b UVG ereignet hat, handelt es sich um einen Nichtberufsunfall gemäss Art. 8 Abs. 1 UVG. Aus Art. 4 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 5 Abs. 1 UVG ergibt sich, dass die Bestimmungen über die obligatorische Versicherung für Selbstständigerwerbende lediglich Anwendung finden, wenn eine freiwillige Versicherung tatsächlich besteht. Folglich erstreckt sich die Nichtberufsunfallversicherungsdeckung auch auf Unfälle einer obligatorisch uvg-versicherten teilzeitlich angestellten Person in ihrer nicht freiwillig versicherten selbstständigen Erwerbstätigkeit. Die Unfallversicherung muss für die Behandlungskosten aufkommen.
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