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Privates Individualarbeitsrecht

Privates Individualarbeitsrecht

Keine Umplatzierung wegen gesundheitlicher Beeinträchtigung möglich - ordentliche Kündigung

Rechtsprechung
Arbeitsschutzrecht
Privates Individualarbeitsrecht
Eine Arbeitgeberin ist dazu verpflichtet, die Gesundheit des Arbeitnehmers zu schützen und eine am Arbeitsplatz entstandene Gesundheitsbeeinträchtigung nicht zu verschlechtern. Wenn sie dies aber getan hat und für einen während Jahren gesundheitlich beeinträchtigten Mitarbeiter versucht hat, Alternativen zu suchen, ist die ordentliche Kündigung nicht missbräuchlich, wenn sie ausgesprochen wird, weil im Betrieb keine geeignete Tätigkeit gefunden werden kann.
iusNet AR-SVR 19.05.2019

Teilentschädigung für notwendiges Home-Office

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht
Stellt die Arbeitgeberin dem Arbeitnehmer keinen geeigneten Arbeitsplatz zur Verfügung und arbeitet dieser von seiner Wohnung aus, hat sie ihm einen Teil der Wohnungsmiete zu entschädigen. Dies ist auch der Fall, wenn er die Räumlichkeiten nicht nur oder ursprünglich nicht zu diesem Zweck gemietet hat. Relevant ist, dass die Arbeitgeberin davon auch profitiert. Die Situation ist mit derjenigen der Verwendung des Privatwagens zu Geschäftszwecken zu vergleichen. Das Gericht nimmt eine Schätzung gestützt auf Art. 42 Abs. 2 OR vor, sofern ein ziffernmässiger Beweis für die arbeitsbezogene Verwendung nicht mehr möglich ist.
iusNet AR-SVR 18.05.2019

Ungerechtfertigte fristlose Kündigung wegen obrigkeitskritischen SMS unter Arbeitskollegen

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht
Arbeitnehmer dürfen untereinander in Kontakt treten, um ihre Eigeninteressen kollektiv oder in koordinierten Einzelaktionen gegenüber der Arbeitgeberin zu wahren. Eine deshalb ausgesprochene fristlose Kündigung ist nicht gerechtfertigt, sofern der Arbeitnehmer nicht zu rechtswidrigem Verhalten aufruft.
iusNet AR-SVR 17.05.2019

Kundenkontakte als Geschäfts- oder Fabrikationsgeheimnis und als Gegenstand des Konkurrenzverbotes

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht
Das Bundesgericht weist darauf hin, dass die Kenntnisse über die Kundschaft auf keinen Fall den Geschäfts- oder Fabrikationsgeheimnissen i.S.v. Art. 321a Abs. 4 OR darstellen. Zudem stellt es fest, dass eine Konkurrenzverbotsklausel i.S.v. Art. 340 Abs. 2 OR ungültig ist, wenn die Dienstleistungen des Arbeitnehmers sich durch seine persönlichen Fähigkeiten auszeichnen, so dass der Kunde diesen Fähigkeiten mehr Bedeutung beimisst als der Identität des Arbeitgebers.
iusnet AR-SVR 26.04.2019

Berufsausübungsverbot und Führung des Anwaltstitels in dieser Zeitspanne

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht
Das Bundesgericht stellt fest, dass das Berufsausübungsverbot als schwerste präventiv wirkende Sanktion grundsätzlich erst im Wiederholungsfall zu verhängen sei. Ausnahmsweise sei eine befristete Einstellung in der Berufsausübung schon bei einer erstmaligen Berufspflichtverletzung gerechtfertigt, wenn eine gravierende Verfehlung vorliegt. Zudem stellt es fest, dass das Recht auf Führung des Anwaltstitels mangels gesetzlicher Grundlage nur im Zusammenhang mit dem Entzug des Anwaltspatentes aberkannt werden könne.
iusNet AR-SVR 18.04.2019

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