Die falsche Auskunft der Paritätischen Kommission zum Gesamtarbeitsvertrag schützt nicht vor Forderungen auf Nachzahlungen von Überstunden des Arbeitnehmers.
Die Arbeitgeberin hat bei Überwachung von Arbeitnehmer eine Abwägung der eigenen Interessen gegen diejenige am Schutz der Privatsphäre der Arbeitnehmer vorzunehmen und das mildeste Mittel zu wählen.
Sozialversicherungsrechtliche Koordination bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten / Coordination des assurances sociales en cas d'activités tranfrontières
Die Beschäftigung eines Familienangehörigen ohne Arbeitsbewilligung in der Schweiz in einer AG, in der man selbst Geschäftsführer ist, stellt eine strafrechtlich relevante Verletzung des AuG dar.
Das Bundesgericht bestätigt seine bisherige Rechtsprechung, wonach bei der Beurteilung des Konkurrenzverbots die persönlichen Fähigkeiten des Arbeitnehmers zu berücksichtigen sind.