Das Bundesgericht hatte zu beurteilen, ob eine ordentliche Kündigung ohne Mahnung rechtens war, nachdem der Arbeitnehmer seine Arbeitsstunden falsch verbucht hatte.
Das Bundesgericht hatte zu beurteilen, ob die degressive Berücksichtigung aller Kinder bei der Berechnung von kantonalrechtlichen Unterhaltszulagen, ungeachtet davon, ob die Kinder alle in demselben Haushalt leben oder nicht, zulässig ist.
Das Bundesgericht hatte zu beurteilen, ob die die Kündigung im Anschluss an eine Risikoschwangerschaft rechtens war, nachdem das rechtliche Gehör während des Mutterschaftsurlaubes gewährt worden war.
Das Bundesgericht hatte zu beurteilen, ob die ordentliche Kündigung des Beschwerdeführeres duch das Kantonsspital Baselland gerechtfertigt war, nachdem dieser eine Pflegefachfrau verbal angegriffen hatte.
Die Kündigung gegen einen Angestellten der Kantonspolizei Zürich ausgesprochene fristlose Kündigung ist missbräuchlich und deshalb nichtig, obwohl er sicht entgegen der Ablehnung des Gesuchs um unbezahlten Urlaub bzw. um Bewilligung um Nebenbeschäftigung als Drehbuchautor an einem Filmprojekt betätigte.
Das Bundesgericht hatte zu beurteilen, ob ein Richter, dessen Lohn durch die Änderung der kantonalen Personalverordnung Anpassungen erfahren wird, ein schutzwürdiges Interesse an der Anfechtung der Personalverordnung hat.