Diskriminierende (missbräuchliche) Kündigung kurz nach Rückkehr aus Mutterschaftsurlaub
Diskriminierende (missbräuchliche) Kündigung kurz nach Rückkehr aus Mutterschaftsurlaub
Diskriminierende (missbräuchliche) Kündigung kurz nach Rückkehr aus Mutterschaftsurlaub
Am selben Tag, als B. aus ihrem Mutterschaftsurlaub zurückgekehrt war, wurde sie von der A. AG entlassen mit der Begründung, dass sie nicht "genügend breite Schultern" habe. In der Folge schob die A. AG nach, dass eine Umstrukturierung der eigentliche Grund gewesen sei, weshalb B. entlassen wurde. Die erste Instanz wies die Klage von B. noch ab, wohingegen die Vorinstanz des Bundesgerichts drei Monatslöhne Entschädigung wegen diskriminierender (missbräuchlicher) Kündigung zusprach (Sachverhalt).
Damit die Entlassung nicht als missbräuchlich angesehen wurde, reichte es nicht aus, dass die A. AG nachweisen konnte, dass der neue Stelleninhaber objetiv besser qualifiziert für die Stelle von B. war. Vielmehr hätte sie nachweisen müssen, dass sie einen objektiven Grund hatte, B. zu entlassen (Beweislasterleichterung i.S.v. Art. 6 GlG). Die A. AG hatte B. zur Kommunikationsmanagerin gemacht, obwohl diese wenig Erfahrung für diese Position mitbrachte. Der Strategiewechsel und die darauffolgende Umstrukturierung änderten nichts daran. Darüber hinaus zeigte B., die während zehn Jahren in vielfältigen Funktionen für die A. AG tätig war, eine gewisse Vielfältigkeit, weshalb ihr nach...
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