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Öffentliches Personalrecht

Öffentliches Personalrecht

Fristlose Entlassung unter Berücksichtigung des Prinzips der Verhältnismässigkeit

Rechtsprechung
Öffentliches Personalrecht
Das Bundesverwaltungsgericht stellte im vorliegenden Entscheid fest, dass der Mitarbeiter durch die ungenaue Erfassung der Arbeitszeit seine Treuepflichten gegenüber der Arbeitgeberin in schwerwiegender Weise verletzt hat. Unter Hinweis auf das Verhältnismässigkeitsprinzip und die Umstände im konkreten Fall hielt es allerdings fest, dass die fristlose Entlassung als ultima ratio Lösung nicht gerechtfertigt war.
iusNet AR-SVR 28.02.2019

Aktuelles praktisches Interesse gegen den Prüfungsentscheid für Polizistin

Rechtsprechung
Öffentliches Personalrecht
Das Bundesverwaltungsgericht stellt in einem neuen Entscheid fest, dass das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI als Vorinstanz das schutzwürdige Interesse der Beschwerdeführerin zu Unrecht verneint und das Verfahren als gegenstandslos abgeschrieben hat. Die Beschwerde wurde gutgeheissen und die Streitsache an die Vorinstanz zur materiellen Prüfung zurückgewiesen.
iusNet AR-SVR 28.02.2019

Beendigung des Arbeitsverhältnisses wegen fehlendem Vertrauensverhältnis

Rechtsprechung
Öffentliches Personalrecht
Das Bundesgericht stellt fest, dass die Vorinstanz sich nicht mit allen vorgebrachten Einwänden auseinandersetzen muss. Der Verzicht auf die Abnahme der vom Arbeitnehmer angebotenen Beweise sei bundesrechtskonform, da bei einer Kündigung in der Probezeit die Unmöglichkeit, ein Vertrauensverhältnis aufzubauen, als sachlicher Kündigungsgrund gilt. Dieser müsse nicht strikt nachgewiesen werden; sondern es reiche, wenn er aufgrund der Wahrnehmungen der Vorgesetzten als hinreichend begründet erscheint.
iusNet AR-SVR 14.02.2019

Ordentliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses ohne förmliche Mahnung

Rechtsprechung
Öffentliches Personalrecht
Das Bundesgericht stellt in diesem Urteil fest, dass die ordentliche Kündigung ohne förmliche (schriftliche) Ermahnung des Beschwerdeführers durch seinen Arbeitgeber den Anspruch auf rechtliches Gehör nicht verletzt. Der Verzicht auf Mahnung lag vorliegend im zerrütteten bzw. nicht mehr wiederherstellbaren Vertrauensverhältnis zum Arbeitnehmer und war durch nicht tolerierbares Verhalten und unüberbrückbare Auffassungen in der Funktion der bekleideten Kaderposition begründet.
iusNet AR-SVR 14.02.2019

Anspruch auf Umwandlung des befristeten Arbeitsverhältnisses in eine unbefristete Anstellung

Rechtsprechung
Öffentliches Personalrecht
Das Bundesgericht stellte fest, dass die Vorinstanz den Anspruch auf Weiterbeschäftigung resp. auf Umwandlung der befristeten in eine unbefristete Anstellung zu Recht verneinte. Gemäss kantonalem Gesetz über die Anstellung von Lehrpersonen (GAL; SAR 411.200) kann die angestellte Person nach fünfjähriger Dauer einer befristeten Anstellung zwar eine Umwandlung verlangen. Wenn hingegen keine Vertragsverlängerung vorgesehen ist, scheidet die Umwandlung aus und der Arbeitgeber kann nicht dazu angehalten werden, das Vertragsverhältnis weiterzuführen.
iusNet AR-SVR 12.02.2019

Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne vorgängige Mahnung; Mobbing und sexuelle Belästigung

Rechtsprechung
Öffentliches Personalrecht
Das Bundesverwaltungsgericht hatte im vorliegenden Urteil zu prüfen, ob die Vorinstanz als Arbeitgeberin die Arbeitnehmerin vor der ordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses nach Art. 10 Abs. 3 lit. a und b des Bundespersonalgesetzes (BPG) ausreichend gemahnt hat bzw. ob sie auf eine rechtsgenügliche Mahnung verzichten durfte. Die Vorinstanz hatte es unterlassen, die Beschwerdeführerin vor dem Erlass der angefochtenen Kündigungsverfügung förmlich zu ermahnen.
iusNet AR-SVR 08.02.2019

Höhe der Entschädigung bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz - Genugtuungsanspruch

Rechtsprechung
Öffentliches Personalrecht
Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt den Entscheid der Schweizerischen Bundesbahnen SBB bezüglich der sexuellen Belästigung einer ihrer Angestellten vollumfänglich. Die SBB anerkannten in ihrem im November 2016 ergangenen Entscheid die sexuelle Belästigung durch sexistische Witze bestimmter Arbeitskollegen und sprachen ihr eine Entschädigung von einem Medianlohn zu. Die Forderung um eine Entschädigung von vier Medianlöhnen sowie nach einer Genugtuung weist das Gericht ab.
iusNet AR-SVR 16.12.2018

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