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Kündigung nach falsch verbuchten Arbeitsstunden

Kündigung nach falsch verbuchten Arbeitsstunden

Rechtsprechung
Öffentliches Personalrecht

Kündigung nach falsch verbuchten Arbeitsstunden

Arbeitnehmer A. arbeitete für das Generalsekretariat des UVEK in einem 100%-Pensum und erfasste nicht, wenn er für seine Dozententätigkeit abwesend war. Ein Abgleich zwischen Unterrichtsplänen und Zeiterfassungen ergab, dass A. während seiner Tätigkeit als Dozent regelmässig und in grossem Umfang Arbeitszeit beim UVEK erfasste. Obwohl die Treuepflichtverletzung vom UVEK als erheblich eingestuft wurde, kündigte es A. ordentlich (Sachverhalt).

Die Vorinstanz hatte festgestellt, dass A. uneinsichtig war und sich weigerte, die vergangenen Geschehnisse gemeinsam aufzuarbeiten sowie den Schaden auszugleichen, weshalb eine blosse Mahnung nicht geeignet gewesen wäre, das beeinträchtige Vertrauensverhältnis wieder herzustellen. Die Kündigung war daher von der Vorinstanz als in formeller Hinsicht gültig eingestuft worden (E. 4.3).

Das Bundesgericht erachtete den vorinstanzlichen Schluss, dass von seinem Vorgesetzten nicht verlangt werden könne, stets sämtlichen relevanten Outlook-Einträge mit den Zeiterfassungen abzugleichen, sofern keine konkreten Hinweise für ein unkorrektes Erfassen vorliegen, als bundesrechtskonform. Damit konnte nicht von einem stillscheigenden...

iusNet AR-SVR 24.06.2020

 

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