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Öffentliches Personalrecht

Öffentliches Personalrecht

Umfang der Personensicherheitsprüfung eines Mitarbeiters in einer Schlüsselposition

Rechtsprechung
Öffentliches Personalrecht
Das Bundesgericht weist die gegen das Urteil der Vorinstanz (BVGer A-2677/2017) erhobene Beschwerde eines beim Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) in einer Schlüsselposition beschäftigten Mitarbeiters ab. Es stellt fest, dass eine erweiterte Untersuchung seiner finanziellen Situation und der Vermögenslage verhältnismässig sei, da das Schutzinteresse des Staates höher wiegt. Unvollständige Informationen zur Vermögenslage und (nur) persönliche Auskünfte reichen für eine abschliessende Risikoanalyse einer Person in einer besonders empfindlichen Funktion nicht aus.
iusNet AR-SVR 12.12.2018

Ein allgemeines Streikverbot für kantonal angestelltes Pflegepersonal ist verfassungswidrig

Rechtsprechung
Öffentliches Personalrecht
Ein generelles Streikverbot für kantonales Pflegepersonal ist ein unverhältnismässiger Eingriff in das verfassungsmässig garantierte Streikrecht. Der mit dem Verbot bezweckte Schutz der öffentlichen Gesundheit kann auch mit einem milderen Mittel erreicht werden, z.B. indem das Verbot auf Pflegepersonen beschränkt wird, deren Anwesenheit für die Patienten unabdingbar ist.
iusNet AR-SVR 22.11.2018

Rachekündigung gegen eine Ärztin - Verletzung des Gleichstellungsgesetzes

Rechtsprechung
Öffentliches Personalrecht
Eine tief greifende Störung des Vertrauensverhältnisses kann grundsätzlich ein zulässiger Kündigungsgrund sein. Das Vorliegen dieser Störung kann sich jedoch nicht bloss aus dem subjektiven Empfinden des Vorgesetzen ergeben.
iusNet AR-SVR 29.10.2018.

Reorganisation als sachlicher Grund für die Auflösung des Arbeitsverhältnisses

Rechtsprechung
Öffentliches Personalrecht
Die Kündigung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses setzt nach Ziff. 174 Abs. 1 GAV Art. 10 Abs. 3 BPG einen sachlich hinreichenden Grund voraus. Nach dem darin enthaltenen Katalog mit Kündigungsgründen darf ein solches wegen schwerwiegender wirtschaftlicher oder betrieblicher Gründe gekündigt werden, sofern der Arbeitgeber der angestellten Person keine zumutbare andere Arbeit anbieten kann. Das Bundesverwaltungsgericht prüft nicht die Zweckmässigkeit der Reorganisation, geht aber der Frage nach, ob sie wirklich betriebliche Ziele verfolgt
iusNet AR-SVR 18.10.2018

Stillschweigende Anerkennung von Überstunden im öffentlichen Dienstverhältnis

Rechtsprechung
Öffentliches Personalrecht
Das Bundesverwaltungsgericht nennt die Voraussetzungen, unter denen die vom Arbeitnehmer geleisteten Überstunden als vom Arbeitgeber angeordnet oder nachträglich anerkannt gelten. Bei der Handhabung der Mehrheit ist der Arbeitgeber gehalten, das Prinzip von Treu und Glauben zu beachten. Dieses gebietet loyales und vertrauenswürdiges Verhalten im Rechtsverkehr und verbietet widersprüchliches Verhalten. Die Vorinstanz verhält sich widersprüchlich, wenn sie zuerst die Streichung der Überstunden in Aussicht stellt, diese aber ohne Korrektur im Zeitsaldo stehen lässt. Es ist von einer stillschweigenden Genehmigung auszugehen. Die Rechtslage ist gleich, wenn trotz Verbot weiterhin Mehrarbeit geleistet wird, dies jedoch vom Arbeitgeber geduldet wird.
iusNet AR-SVR 12.10.2018

Therapeutischer Arbeitsversuch als verwertbare Arbeitsleistung?

Rechtsprechung
Öffentliches Personalrecht
Eine während eines therapeutischen Arbeitsversuches entrichtete Entschädigung ist vollumfänglich als Lohnfortzahlung (für Krankheit) zu qualifizieren, wenn der Arbeitsversuch an zwei Tagen pro Woche (40%) in leistungsmässiger Hinsicht keine verwertbare Arbeitsleistung im Sinne eines prozentualen Teilzeitpensums der vertraglich geschuldeten Arbeitsleistung darstellt. Der Arbeitnehmer ist daher auch in diesem Zeitraum voll als arbeitsunfähig anzusehen.
iusNet AR-SVR 08.10.2018

Kündigung während eines hängigen Gleichstellungsverfahrens und die Angabe von Abwesenheitsgründen im Arbeitszeugnis

Rechtsprechung
Öffentliches Personalrecht
Das Bundesgericht hat im Urteil 8C_134/2018 (zur Publikation vorgesehen) festgehalten, dass eine Kündigung nicht per se als (missbräuchliche) Rachekündigung eingestuft werden kann, nur weil zur gleichen Zeit ein innerbetriebliches Diskriminierungsverfahren hängig ist. Im gleichen Entscheid führte es aus, dass das qualifizierte Arbeitszeugnis auch Abwesenheiten erwähnen dürfe und müsse, wenn deren Dauer im Verhältnis zur gesamten Dauer des Arbeitsverhältnisses erheblich ins Gewicht fällt. «Krankheit/Mutterschaft» dürfen als Gründe für Absenzen angeführt werden. Die Angabe des Abwesenheitsgrundes «Mutterschaft» stellt keinen Wettbewerbsnachteil dar.
iusNet AR-SVR 05.10.2018

Keine Lohndiskriminierung bei höherem Lohn eines neun Jahre jüngeren Nachfolgers

Rechtsprechung
Öffentliches Personalrecht
Die Lohndiskriminierung aufgrund des Geschlechts muss bloss glaubhaft gemacht werden. Hierfür sind objektive Kriterien massgebend. Es genügt ein Vergleichsfall zur Darlegung der Lohndiskriminierung. Gelingt jedoch der Arbeitgeberseite der volle Gegenbeweis, liegt keine Lohndiskriminierung vor. Obwohl der Nachfolger der Beschwerdeführerin neun Jahre jünger war und einen um 12,5 % höheren Anfangslohn erhielt, lag keine Lohndiskriminierung vor.
iusNet AR-SVR 04.10.2014

Kündigung in der Verwaltung während der Probezeit

Rechtsprechung
Öffentliches Personalrecht
An die Kündigung während der Probezeit sind nicht allzu hohe Anforderungen zu stellen. Auch zwischenmenschliche Faktoren können eine Rolle spielen, sofern es um die Eignung für die Stelle geht. Auch wenn eine gewisse «Willkürlichkeit» erlaubt ist, ist die Kündigung sorgfältig durchzuführen und die Gründe sind zu dokumentieren.
iusNet AR-SVR 26.09.2018

Kündigung eines langjährigen Pflegeangestellten gestützt auf ungerechtfertigte Vorwürfe sexueller Belästigung

Rechtsprechung
Öffentliches Personalrecht
Eine wegen des Verdachts auf sexuelle Belästigung ausgesprochene Kündigung ist missbräuchlich, wenn der Arbeitnehmer im Strafverfahren freigesprochen wird, und zwar auch, wenn das vor der Kündigung durchgeführte interne Verfahren den Verdacht bestätigte. Bei der Bemessung der Entschädigung fallen das Alter des Angestellten und seine lange Dienstdauer ohne Beanstandungen ins Gewicht.
iusNet AR-SVR 23.09.2018

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