Obwohl das Bundesgericht in seinem Rückweisungsentscheid festgelegt hatte, dass bei Festsetzung der Entschädigung ein Mitverschulden unberücksichtigt bleiben muss, verliess die Vorinstanz mit ihrem neuen Entscheid den gesteckten Rahmen, weshalb das Bundesgericht die Entschädigung selbst auf drei Monatslöhne festsetzte.
Rektor entlässt Kantonsschullehrer ohne das rechtliche Gehör zu gewähren. Missbräuchliche Kündigung, Persönlichkeitsverletzungen und darauf basierende Ansprüche stehen im Raum.
Das Bundesgericht hatte zu überprüfen, wie es auswirkte, dass die Präsidentin der Kirchenpflege zusammen mit dem Pfarrer ihren Schwager als Katechet anstellte, obwohl sich die Kirchenpflege noch nicht konstituiert hatte.
U.a. war die Frage zu beurteilen, ob eine Parteienschädigung zu sprechen war, weil der Arbeitnehmer die Kündigung zur Unzeit durch sein Verhalten herbeigeführt hat.
Die Eidgenössische Zollverwaltung führte ein Disziplinarverfahren gegen einen Teamchef des Grenzwachtkorps durch, der bei einer Kontrolle seine Kompetenzen leicht überschritten hatte. Sie verwarnte ihn disziplinarisch und das Bundesverwaltungsgericht überprüfte diesen Entscheid auf seine Rechtmässigkeit und auf seine Angemessenheit hin.
Das Bundesverwaltungsgericht überprüfte einen Entscheid der Vorinstanz, der die Lohnzahlung wegen angeblicher arbeitsplatzbezogener Arbeitsfähigkeit verneinte.
Das Bundesverwaltungsgericht überprüfte den Entscheid der Direktion für Ressourcen, wonach der Beschwerde aus einer (inhaltlich umstrittenen) Telefonauskunft keine auf dem Vertrauensschutz basierenden Rechte ableiten konnte.