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Öffentliches Personalrecht

Öffentliches Personalrecht

Änderung der Arbeitszeiten und Koalitionsfreiheit

Rechtsprechung
Öffentliches Personalrecht
Einsitznahme des Dachverbandes verschiedener Gewerkschaften in paritätischer Kommission wahrt rechtliches Gehör. Im Kapitel "Arbeits- und Ruhezeit" der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz enthaltenen Bestimmungen sind nicht im Anwendungsbereich von Art. 3a ArG enthalten.
iusNet AR-SVR 07.01.2022

Beschwerde gegen Kündigung unbegründet

Rechtsprechung
Öffentliches Personalrecht
A. wurde gekündigt, weil er beharrlich Freundschaften mit seinen Arbeitskolleginnen und -kollegen schliessen wollte. Das warein jeweils zwar keine Persönlichkeitsverletzungen, jedoch mangelte es dem A. dadurch an Teamfähigkeit, was die Kündigung rechtfertigte.
iusNet AR-SVR 07.01.2022

Wiedereingliederung nicht möglich, wenn wegen 100%iger Invalidität volle IV-Rente bezogen wird

Rechtsprechung
Öffentliches Personalrecht
Eine Wiedereingliederung ist nicht möglich, wenn wegen 100%iger Invalidität eine volle IV-Rente bezogen wird.
iusNet AR-SVR 07.01.2022

Lohndiskriminierung bezüglich des Kriteriums K1

Rechtsprechung
Öffentliches Personalrecht
Zwar hatte die Vorinstanz die Auswirkungen der Berufserfahrung auf das Kriterium K1, das wesentlich für die Einreihung in die Lohnklassen ist, gemäss Rückweisungsentscheid korrekt beurteilt, allerdings hat es zu Unrecht unterlassen, die Lohndiskriminierung zu prüfen.
iusNet AR-SVR 06.12.2021

Verletzung des rechtlichen Gehörs kostet drei Monatslöhne

Rechtsprechung
Öffentliches Personalrecht
Obwohl das Bundesgericht in seinem Rückweisungsentscheid festgelegt hatte, dass bei Festsetzung der Entschädigung ein Mitverschulden unberücksichtigt bleiben muss, verliess die Vorinstanz mit ihrem neuen Entscheid den gesteckten Rahmen, weshalb das Bundesgericht die Entschädigung selbst auf drei Monatslöhne festsetzte.
iusNet AR-SVR 06.12.2021

Rektor entlässt Kantonsschullehrer ohne das rechtliche Gehör zu gewähren

Rechtsprechung
Öffentliches Personalrecht
Rektor entlässt Kantonsschullehrer ohne das rechtliche Gehör zu gewähren. Missbräuchliche Kündigung, Persönlichkeitsverletzungen und darauf basierende Ansprüche stehen im Raum.
iusNet AR-SVR 16.11.2021

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