Die Anerkennung eines ausländischen Diploms
Die Anerkennung eines ausländischen Diploms
Die Anerkennung eines ausländischen Diploms
B. erwarb 1982 ein "diplome d'infirmier de secteur psychiatrique". Ab 1. August 1988 arbeitete sie als Krankenschwester für das Spital C., das am 1. Januar 2009 in das Zentrum A. integriert wurde. Im Zuge der Umsetzung des Gesundheitsberufegesetzes verlangte das Zentrum A. von der B. die Anerkennung ihres Diploms für die Fortführung des Arbeitsverhältnisses. B. kam der Aufforderung nicht nach, weshalb das Zentrum A. das Arbeitsverhältnis auflöste (Sachverhalt).
Die Vorinstanz hatte festgestellt, dass B. einen Beruf ausübte, für den ein Diplom erforderlich war, und dass B. ein Diplom besass, das bei ihrer Anstellung im Jahr 1988 gemäss der damals geltenden Kriterien offensichtlich als ausreichend erachtet worden wäre. ). Als Inhaberin eines französischen Diploms als Psychiatriepflegerin war B. aller Wahrscheinlichkeit nach bereits registriert und ihr Diplom anerkannt, andernfalls sie vom Spital C. nicht als Krankenschwester...
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