Um die soziale Sicherheit von älteren Arbeitslosen zu verbessern, hat der Bundesrat im Oktober 2019 einen Vorentwurf für ein neues Bundesgesetz verabschiedet, welches vorsieht, Personen die nach dem 60. Altersjahr ausgesteuert werden, eine Überbrückungsleistung bis zur ordentlichen Pensionierung auszuzahlen. Die Vorlage wurde nun nach einigen Änderungen in der Sommersession 2020 von National- und Ständerat angenommen.