In diesem in 5er-Besetzung ergangenen Urteil setzte sich das Bundesgericht mit der Tragweite von Art. 30 Abs. 1 lit. d AVIG (Einstellung in der Anspruchsberechtigung wegen nicht Annahme einer zumutbaren Arbeit) im Zusammenhang mit einem Stellenvermittlungsbüro auseinander und stellte fest, dass das Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (KIGA) Baselland in einem zu weiten Sinn verstanden habe.
In diesem in 3er-Besetzung ergangenen Urteil hielt das Bundesgericht fest, dass nach konstanter Rechtsprechung im Rahmen von Art. 12 Abs. 2 AVIV nicht die Freiwilligkeit des Stellenverlusts, sondern jene der vorzeitigen Pensionierung, das heisst des Bezugs einer Altersleistung der beruflichen Vorsorge massgebend sei.
Der Bundesrat hat am 26. August 2020 entschieden, dass die vereinfachten Regelungen der Arbeitslosenversicherungen bis Ende Jahr verlängert werden. Die Anpassung trat am 1. September 2020 in Kraft.
In diesem in 3er-Besetzung ergangenen Urteil legte das Bundesgericht gemäss seiner ständigen Rechtsprechung klar, wann es eine vorinstanzliche Sachverhaltsfeststellung als offensichtlich unrichtig und willkürlich erachtet.
Um die wirtschaftlichen Auswirkungen der Covid-19-Epidemie abzufedern, soll der Bund die Arbeitslosenversicherung (ALV) mit mehreren Milliarden Franken unterstützen. Um die notwendigen Anpassungen durchzuführen, hat der Bundesrat am 1. Juli 2020 die Vernehmlassung zum Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG) eröffnet.
Am 1. Juli 2020 wurde vom Bundesrat die Vernehmlassung zur Arbeitslosenversicherungsverordnung (AVIV) und der neuen Informationssystemeverordnung (ALV-IsV) eröffnet. Die Verordnungen sollen die notwendigen Grundlagen schaffen, um die Teilrevision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG) umzusetzen. Der Schwerpunkt liegt dabei im Bereich des E-Government.