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Arbeitslosenversicherung

Arbeitslosenversicherung

Entschädigung für Grossratsmandat ist Nebenverdienst, nicht Zwischenverdienst

Rechtsprechung
Arbeitslosenversicherung
Weil die Entschädigung für das Grossratsmandat als Nebenverdienst zu qualifizieren war, war sie nicht als Zwischenverdienst anzurechnen, weshalb kein Rückerstattungsanspruch bestand.
iusNet AR-SVR 23.01.2023

Teilrevision des Arbeitslosenversicherungsgesetz (Entschädigungssystem der Arbeitslosenkassen)

Gesetzgebung
Arbeitslosenversicherung
Am 9. Dezember 2022 hat das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) im Namen des Bundesrats die Vernehmlassung zur Teilrevision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG) eröffnet.
iusMail AR-SVR 07.12.2023

Beitragsrahmenfrist der ALV bei Frühpensionierung

Kommentierung
Arbeitslosenversicherung
Der Wortlaut eines Verordnungsartikels kann sich als zu eng erweisen; er kann aber auch aufgrund der Entwicklung in Schnittstellen-Rechtsgebieten nicht mehr zeitgemäss sein. Die konsequente Verfolgung der Argumentationslinien kann zu einer Änderung der Rechtsprechung führen.
Markus Hugentobler
iusNet AR-SVR 15.11.2022

Arbeitslosenversicherung: Solidaritätsprozent fällt per 1. Januar 2023 weg

Gesetzgebung
Arbeitslosenversicherung
Aufgrund der finanziellen Erholung der Arbeitslosenversicherung wird das auf hohe Lohnbestandteile erhobene Solidaritätsprozent per 1. Januar 2023 wegfallen.
iusNet AR-SVR 20.10.2022

Teilrevision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (Kurzarbeitsentschädigung für Berufsbildnerinnen und Berufsbildner)

Gesetzgebung
Allgemeines Sozialversicherungsrecht (ATSG)
Arbeitslosenversicherung
Arbeitsschutzrecht
Am 10. Juni 2022 wurde das Eidgenössiche Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) vom Bundesrat beauftragt, die Vernehmlassung zur Teilrevision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes zu eröffnen. Die Vernehmlassungsfrist dauert bis am Mittwoch, 21. September 2022.
iusNet AR-SVR 18.07.2022

Unechte Grenzgänger müssen nicht in der Schweiz wohnen, um Leistungen der ALV zu beziehen

Rechtsprechung
Arbeitslosenversicherung
Weil unechte Grenzgänger nicht in der Schweiz wohnen müssen, erhalten sie Leistungen der Arbeitslosenversicherung.
iusNet AR-SVR 08.03.2022

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