Seit 1. Januar 2020 gilt die Stellenmeldepflicht bereits ab einem Schwellenwert von 5 Prozent Arbeitslosenquote in bestimmten Berufsarten. Arbeitgeber sind verppflichtet, offene Stellen, die unter diese Kriterien fallen, zu melden. Die meldepflichtigen Stellen unterliegen einem Publikationsverbot von fünf Arbeitstagen.