Invalidenrenten-Revision bei Wechsel von vollzeitiger Erwerbstätigkeit zu vollzeitiger Tätigkeit im Haushaltsbereich (8C_806/2017)
Invalidenrenten-Revision bei Wechsel von vollzeitiger Erwerbstätigkeit zu vollzeitiger Tätigkeit im Haushaltsbereich (8C_806/2017)
Invalidenrenten-Revision bei Wechsel von vollzeitiger Erwerbstätigkeit zu vollzeitiger Tätigkeit im Haushaltsbereich (8C_806/2017)
Wie das Bundesgericht im zur Publikation bestimmten Urteil 8C_429/2017 vom 20. Dezember 2017 entschieden hat, betreffen das EGMR-Urteil Di Trizio vom 2. Februar 2016 wie auch die Folgerechtsprechung des Bundesgerichts allein die wegen eines Statuswechsels zu Teilerwerbstätigkeit (mit Aufgabenbereich) anwendbare gemischte Methode der Invaliditätsbemessung. Diese Methode hat der EGMR im erwähnten Urteil mehrfach in Bezug auf die Auswirkungen hinsichtlich Organisation des Familien- und Berufslebens kritisiert und auf methodeninhärente Mängel hingewiesen. Für die spezifische Methode, bei der die Invalidität der versicherten Person danach ermittelt wird, in welchem Ausmass sie unfähig ist, sich im Aufgabenbereich zu betätigen (vgl. Art. 28 Abs. 2 IVG in Verbindung mit Art. 8 Abs. 3 ATSG), besteht entgegen der Auffassung der Vorinstanz keine Relevanz der erwähnten Rechtsprechung. In dieser Hinsicht gibt es im Anwendungsbereich der spezifischen Methode von vornherein keine Erschwernisse bezüglich Vereinbarkeit von Familienleben und Wahrnehmung beruflicher Interessen. Ebenso wenig wirken hier die für die gemischte Methode typischen nachteiligen Folgen, die nunmehr mit der per 1. Januar...
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