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Internationales Arbeitsrecht

Internationales Arbeitsrecht

Das Recht auf freie Meinungsäusserung im Arbeitsverhältnis jenseits von Whistleblowing und Geheimnisverrat

Rechtsprechung
Internationales Arbeitsrecht
Das durch Art. 10 EMRK garantierte Recht auf freie Meinungsäusserung schützt auch die im Rahmen eines öffentlichen Diskurses über die arbeitgebende Person abgegebenen kritischen Äusserungen arbeitnehmenden Person, wenn diese keine Whistleblowing-Motive haben. Bei der zulässigen Beschränkung der Meinungsfreiheit im Arbeitsverhältnis sind bei der Interessenabwägung die Art der Äusserungen, die Motive des arbeitnehmenden Person, der der arbeitgebenden Person möglicherweise entstandene Schaden sowie die Schwere der von ihr verhängten Sanktionen angemessen zu berücksichtigen. Wird die Rechtfertigung der Kündigung durch die nationalen Gerichte ausschliesslich mit arbeitsvertraglichen Erwägungen begründet, verletzt das das durch Art. 10 EMRK geschützte Recht auf freie Meinungsäusserung.
iusNet AR-SVR 13.05.2020

Schrittweise Lockerung der Corona-bedingten Einreise- und Zulassungsbeschränkungen für Erwerbstätige

Gesetzgebung
Privates Individualarbeitsrecht
Internationales Arbeitsrecht

Medienmitteilung des Bundesrats vom 8. Mai 2020 / Rundschreiben des SEM per 11. Mai 2020

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 8. Mai Anpassungen der Covid-19 Verordnung 2 zur Lockerung der Einreise- und Zulassungsbeschränkungen für Erwerbstätige beschlossen. Diese werden parallel zu den wirtschaftlichen Lockerungen am 11. Mai 2020 in Kraft treten. Das Staatssekretariat für Migration, SEM hat zudem ein revidiertes Rundschreiben mit weiteren Präzisierungen verschickt.
iusNet AR-SVR 11.05.2020

Auszahlung von Löhnen in Euro – Frage der Anwendbarkeit des FZA unbeanwortet

Rechtsprechung
Internationales Arbeitsrecht
Zur Beurteilung der Frage, ob die Auszahlung der Löhne in Euro anstatt in Franken gegen das Diskriminierungsverbot im Sinne von Art. 2 FZA und Art. 9 Anhang I FZA verstösst, muss das FZA auf den konkreten Fall anwendbar sein. Aus Sicht des Bundesgerichts stellt die Frage, ob der Beschwerdeführer sich unter den gegebenen Umständen auf das FZA stützen könne, keine Grundsatzfrage i.S. des BGG dar. Aus der Tatsache, dass es die Frage nach der unmittelbaren Drittwirkung in einem anderen Entscheid offengelassen habe, lässt sich nichts Anderweitiges ableiten.
iusNet AR-SVR 24.01.2020

Verbleiberecht gemäss FZA bei dauernder Arbeitsunfähigkeit

Rechtsprechung
Internationales Arbeitsrecht
Das Bundesgericht stellt in einem zur Publikation vorgesehenen Urteil fest, dass der Begriff «dauernde Arbeitsunfähigkeit» in Art. 4 Anhang I des Abkommens über die Personenfreizügigkeit (FZA) zwischen der Schweiz und der Europäischen Union sich nicht nur auf eine Arbeitsunfähigkeit im angestammten Beruf bezieht, sondern auch zumutbare Tätigkeiten in einem anderen Beruf erfasst.
iusNet AR-SVR 13.12.2019

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