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Auszahlung von Löhnen in Euro – Frage der Anwendbarkeit des FZA unbeanwortet

Auszahlung von Löhnen in Euro – Frage der Anwendbarkeit des FZA unbeanwortet

Rechtsprechung
Internationales Arbeitsrecht

Auszahlung von Löhnen in Euro – Frage der Anwendbarkeit des FZA unbeanwortet

Der Arbeitnehmer und Beschwerdeführer hatte Wohnsitz in Deutschland und war seit dem 15. April 2013 bei der Arbeitgeberin und Beschwerdegegnerin als Kapitän von Schiffen angestellt. Sein Anfangsgehalt wurde per September 2013 auf Fr. 6'300.-- brutto erhöht. Hinzu kam seit Beginn seiner Anstellung eine Ferien- und eine Sonntagszulage. Am 23. April 2014 erlitt der Beschwerdeführer einen Unfall, der zur vollumfänglichen Krankschreibung ab August 2014 führte.
 
Da am 15. Januar 2015 die Schweizerische Nationalbank mitteilte, dass der Euro-Mindestkurs von Fr. 1.20 pro Euro aufgehoben würde, informierte die Arbeitgeberin den Arbeitnehmer, dass in Zukunft alle nautischen Gehälter in Euro ausbezahlt würden. Der aktuelle Lohn in Schweizer Franken würde zu einem Wechselkurs von 1:1.21 EUR/CHF in Euro umgerechnet. Wie angekündigt stellte die Arbeitgeberin dem Arbeitnehmer den neuen Arbeitsvertrag per E-Mail vom 27. Januar 2015 zu. Der neue Lohn wurde rückwirkend per 1. Januar 2015 für anwendbar erklärt. Schon die Auszahlung des Lohnes für Januar erfolgte in Euro. Sowohl mit Zustellung des neuen Vertrages als auch mit E-Mail vom 23. März 2015 bat die Arbeitgeberin den...

iusNet AR-SVR 24.01.2020

 

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