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Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Änderung des Entsendegesetzes

Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Änderung des Entsendegesetzes

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Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Änderung des Entsendegesetzes

Die am 28. April 2021 verabschiedete Revision setzt die Motion Nr. 18.3473 von Alt-Ständerat Fabio Abate (TI) um, welche aufgrund der Einführung von diversen kantonalen Mindestlohngesetzen eingereicht wurde. Die Motion verlangte, dass kantonale Mindestlöhne auch von den Entsendebetrieben aus der Europäischen Union garantiert werden.

Die geplante Umsetzung sieht folgende Änderungen vor: 

  • Entsendebetriebe aus der E.U. sollen die kantonalen Mindestlöhne garantieren, wenn das kantonale Gesetz den Mindestlohn auch für die Arbeitnehmenden zur Anwendung bringt, welche ihren gewöhnlichen Arbeitsort ausserhalb des entsprechenden Kantons haben (Abschwächung der Motion). 
  • Kantone sollen die Einhaltung der kantonalen Mindestlohnbestimmungen kontrollieren und deren Vollzug gemäss kantonalen Bestimmungen durchführen.
  • Die Revision schafft eine explizite Grundlage, die es dem Bund ermächtigt Kürzungen oder Rückforderungen von Bundessubventionen zu vollziehen, wenn die
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iusNet AR-SVR 21.05.2021

 

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