Das Bundesgericht hat in seinem Entscheid vom 16. Mai 2018 für internationale Mitarbeitereinsätze einen neuen Vertragstyp kreiert, den Empfangs- respektive Transfervertrag. Dieser enthält alle Elemente eines Arbeitsvertrages. Trotzdem ist er kein Arbeitsvertrag, weil die Parteien nicht beabsichtigen, dass zwischen ihnen die Rechte und Pflichten eines Arbeitnehmers und eines Arbeitgebers bestehen. Denn fehlt der Rechtsbindungswille zur Begründung eines Arbeitsvertrages, ist eine Vereinbarung selbst dann nicht als Arbeitsvertrag zu qualifizieren, wenn sie alle Elemente eines solchen enthält, zumindest wenn noch eine vertragliche Beziehung zu einem Dritten besteht. Im Ergebnis relativiert das Bundesgericht damit auch bisherige Grundsätze zur vertraglichen Gestaltung von Entsendungen.