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Internationales Arbeitsrecht

Internationales Arbeitsrecht

Nachträgliche Anpassung eines Gemeindebeschlusses zur Verhinderung von Lohnnachzahlung (Mazzeo vs. Italien, 32269/09)

Rechtsprechung
Internationales Arbeitsrecht
Arbeitsgerichtsbarkeit
Öffentliches Personalrecht
Die Anpassung eines Behördenentscheids 20 Jahre nach dem Entscheid zur unbefristeten Anstellung einer Arbeitnehmerin, um die Durchsetzung der Forderung auf Lohnnachzahlung zu verhindern, verstösst gegen Art. 6 Abs. 1 EMRK.
iusNet AR-SVR 23.10.2017

Der Bundesrat beantragt Ablehnung der Konzernverantwortungsinitiative

Gesetzgebung
Internationales Arbeitsrecht
Der Bundesrat hat am 15. September 2017 eine Botschaft erlassen, mit der er die Ablehnung der Konzernverantwortungsinitiative verlangt. Vor allem in Haftungsfragen geht ihm die Initiative zu weit. Die bereits geltenden Instrumente, mit denen die Schweizer Wirtschaft zur Respektierung von Menschenrechts- und Umweltstandards angehalten wird, werden den Anliegen der Initianten bereits gerecht.
iusNet AR-SVR 25.09.2017

Unangekündigte Überwachung des Instant-Messengers (Case Bărbulescu vs. Romania [Application no. 61496/08])

Rechtsprechung
Internationales Arbeitsrecht
Die Überprüfung des Real-Time-Messengers, ohne dass der Arbeitnehmer das Ausmass der Kontrolle abschätzen konnte, stellte die Verletzung des Rechts auf Achtung des Privatlebens und der Korrespondenz dar (Art. 8 EMRK). In den Mitteilungen waren auch private Inhalte zu lesen.
iusNet AR-SVR 25.09.2017

Auflösung eines Arbeitsvertrages im Profifussball (4A_318/2017)

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht
Internationales Arbeitsrecht
Das Tribunal Arbitral du Sport hat bei Beurteilung von Lohn- und Schadenersatzforderungen eines Profifussballers gegen seinen Fussballclub weder Treu und Glauben noch den Grundsatz pacta sunt servanda verletzt. Der Fussballer hatte geltend gemacht, den Arbeitsvertrag aus rechtmässigen Gründen aufgelöst zu haben.
iusNet AR-SVR 24.09.2017

Überwachung von Arbeitnehmenden und Versicherten - transparente Regeln statt Ad-hoc-Observationen

Kommentierung
Privates Individualarbeitsrecht
Öffentliches Personalrecht
Internationales Arbeitsrecht
Allgemeines Sozialversicherungsrecht (ATSG)
Invalidenversicherung
Unfallversicherung
Internationales Sozialversicherungsrecht
Die Überwachung von Arbeitnehmenden und die Observation von Versicherten sind unabhängig von der Schwere der im Raum stehenden Vorwürfe grundsätzlich unzulässig, wenn sie ohne klare Grundlage in der Rechtsordnung ad hoc erfolgen. Dieser Grundsatz stärkt die Transparenz und Voraussehbarkeit der Datenbearbeitung und setzt einer Verwertung illegal erhobener Beweise enge Grenzen. Die jüngste Bundesgerichtspraxis nimmt diesen Grundsatz auf, schwächt ihn aber über die "Hintertür des Einzelfalls" allzu stark ab, worunter Grundanliegen des Rechts und des Datenschutzes leiden.
Philipp Egli
iusNet AR-SVR 12.09.2017

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