Eine Entsendevereinbarung kann sämtliche Merkmale eines Arbeitsvertrages aufweisen. Wenn jedoch der Arbeitsvertrag mit der entsendenden Gesellschaft nicht aufgelöst wird und zwischen entsendetem Arbeitnehmer und Einsatzbetrieb kein Rechtsbindungswille besteht, liegt zwischen diesen Parteien kein Arbeitsvertrag vor.
Eine einmal ausgesprochene fristlose Kündigung kann nicht in eine ordentliche Kündigung umgewandelt werden. Ebenso wenig zeitigt eine ordentliche Kündigung im Nachgang an eine fristlose Kündigung Wirkung. Unter Würdigung der Gesamtumstände kann auf die Entschädigung nach Art. 337c Abs. 3 OR verzichtet werden.
Die Forderungen aus Art. 341 OR sind nicht schiedsfähig. Die Unterschiede zwischen der internen und der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit ergeben sich aus der unterschiedlichen Umschreibung des Begriffs.
Das Bundesgericht bezieht in seine Überlegungen zur Unzulässigkeit eines absoluten Verbots von Zutrittsrechten von Gewerkschaften die ILO-Übereinkommen sowie sämtliche weiteren massgebenden Bestimmungen des Arbeitsvölkerrechts mit ein.
Die Entlassung eines öffentlich-rechtlichen Angestellten, der gegenüber der Presse auf mögliche Korruption in der Verwaltung hinweist, verstösst gegen Art. 10 EMRK, weil keine geeignete Meldestelle existierte, um anderweitig auf Missstände hinzuweisen.
Die Ablehnung einer Kandidatin, weil sie anstatt der gesetzlich vorgegebenen 1.70m nur 1.68m gross ist, ohne dass damit ein rechtmässiges Ziel verfolgt wird, ist diskriminierend.
Eine ungünstigere Behandlung einer Arbeitnehmerin aufgrund ihrer Situation als stillende Frau fällt unter die Diskriminierungsschutzrichtlinie und stellt eine unmittelbare Diskriminierung aufgrund des Geschlechts dar.