Das Recht auf freie Meinungsäusserung im Arbeitsverhältnis jenseits von Whistleblowing und Geheimnisverrat
Das Recht auf freie Meinungsäusserung im Arbeitsverhältnis jenseits von Whistleblowing und Geheimnisverrat
Das Recht auf freie Meinungsäusserung im Arbeitsverhältnis jenseits von Whistleblowing und Geheimnisverrat
Der Beschwerdeführer war seit 2006 als Experte für Personalmanagement bei einer Bank in Budapest beschäftigt. Zu seinen Aufgaben gehörten insbesondere die Analyse und Berechnung der Gehälter sowie die Personalverwaltung. Nach einem bei der Arbeitgeberin bestehenden Verhaltenskodex war es den Beschäftigten untersagt, Informationen über betriebsinterne Angelegenheiten zu veröffentlichen. Seit Januar 2011 betrieb der Beschwerdeführer gemeinsam mit einer weiteren Person ein Internetportal zum Wissensaustausch im Bereich des Personalmanagements. Die Beiträge setzten sich kritisch mit Strategien des Personalmanagements auseinander und beanstandeten eine Lohnpolitik, die zu einer erhöhten Besteuerung von leistungsbezogenen Vergütungsbestandteilen führt. Die Arbeitgeberin des Beschwerdeführers kündigte daraufhin das Arbeitsverhältnis am 11. Februar 2011 wegen Verstosses gegen die Vertraulichkeitsstandards. Sie vertrat die Auffassung, dass der Beschwerdeführer aufgrund der Publikationen gegen die wirtschaftlichen Interessen des Unternehmens verstossen habe, wodurch seine Geschäftsinteressen beeinträchtigt waren.
Der EGMR erweiterte nach einer Darstellung der...
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