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Die Pflicht in der EU zur systematischen Erfassung der Arbeitszeit

Die Pflicht in der EU zur systematischen Erfassung der Arbeitszeit

Rechtsprechung
Internationales Arbeitsrecht

Die Pflicht in der EU zur systematischen Erfassung der Arbeitszeit

Eine spanische Gewerkschaft erhob eine Sammelklage gegen die Deutsche Bank SAE, die verpflichtet werden sollte, ein Aufzeichnungssystem der täglichen Arbeitszeit einzurichten. Die Deutsche Bank SAE berief sich auf die einschlägigen Gesetzesbestimmungen und die dazugehörige Rechtsprechung des obersten Gerichtshofs von Spanien. Das Gericht unterbreitete diese Konstellation vorfrageweise dem EuGH (Sachverhalt).

Der EuGH führte aus, dass, um die praktische Wirksamkeit der von der EU-Richtlinie 2003/88 (bestimmte Aspekte der Arbeitsgestaltung) vorgesehenen Rechte und des in Art. 31 Abs. 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankerten Grundrechts zu gewährleisten, die Mitgliedstaaten daher die arbeitgebenden Personen verpflichten müssen, ein objektives, verlässliches und zugängliches System einzuführen, mit dem die von einer jeden arbeitnehmenden Person geleistete tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann (E. 60).

Eine Verpflichtung, die in der Einrichtung eines objektiven, verlässlichen und zugänglichen Systems besteht, mit dem die von einer jeden arbeitnehmenden Person geleistete tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann, ist allgemeiner für alle...

iusNet AR-SVR 17.09.2020

 

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