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Arbeitsschutzrecht

Arbeitsschutzrecht

Bundesrat beschliesst 2. Etappe der Lockerungen der Massnahmen zur Bekämpfung des COVID-19 Virus

Gesetzgebung
Arbeitsschutzrecht

Medienkonferenz vom 29. April 2020, Änderung COVID-19-Verordnung 2

Der Bunderat beschliesst verschiedene Lockerungen. Ab dem 11. Mai 2020 können Läden, Restaurants, Märkte, Museen und Bibliotheken wieder öffnen. Die COVID-19-Verordnung 2 wurde entsprechend angepasst. Die Abstandsregeln sind weiter einzuhalten. Über die dritte Etappe entscheidet der Bundesrat am 27. Mai 2020.
iusNet AR-SVR 30.04.2020

Herausforderungen in der Anpassung eines Reglements über das Taxigewerbe im Lichte der Sharing Economy

Rechtsprechung
Arbeitsschutzrecht
Privates Individualarbeitsrecht
Das Bundesgericht erinnert an seine bisherige Rechtsprechung, wonach eine befristete Übergangsbestimmung zur Einführung eines Systems zum erleichterten Zugang zu einer bestimmten Kategorie von Taxibewilligungen für Personen, die bereits vor Ort tätig waren, keine wirtschaftspolitische Massnahme ist, sondern der öffentlichen Sicherheit entgegenkommt. Es nimmt hierfür eine eingehende Prüfung vor, und im Zusammenhang mit der Verhältnismässigkeit zeigt es auf, weshalb aufgrund der auf der App der Sharing Economy-Anbieter erhältlichen Informationen gewisse Erleichterungen gegenüber konventionellen Fahrdiensten möglich sind.
iusNet AR-SVR 24.04.2020

Defizite im ArG-Vollzug werden in Zeiten von Corona offensichtlich

Kommentierung
Arbeitsschutzrecht
Die Suva hat vom Bundesrat Ende März den Auftrag erhalten, die Empfehlungen betreffend Hygiene und sozialer Distanz auf Baustellen und in der Industrie zu kontrollieren. Offenbar sind die kantonalen Arbeitsinspektorate, die eigentlich aufgrund des Arbeitsgesetzes zuständig wären, dazu nicht in der Lage. Neben einer Darstellung des Status quo zeigt der Beitrag mögliche Ansätze auf, um die Vollzugs-Probleme im Bereich des Gesundheitsschutzes integral zu lösen.
Sabine Steiger-Sackmann
iusNet AR-SVR 24.04.2020

Arbeit auf Abruf und Höchstarbeitszeiten gemäss Chauffeurverordnung

Rechtsprechung
Arbeitsschutzrecht
Privates Individualarbeitsrecht
Bei Arbeit auf Abruf ist die Festlegung eines Zeitrahmens üblich. Trotz eines solchen Rahmens in einem Arbeitsvertrag eines Chauffeurs ergibt sich dessen Höchstarbeitszeit aus Art. 6 Abs. 1 der Chauffeurverordnung. Darüber hinaus lässt sich aus der Vertragsklausel, wonach Arbeit ausserhalb des vertraglich vereinbarten Rahmens und über die vertragliche Höchstarbeitszeit hinaus nicht als Überstunden entschädigt wird, nicht automatisch ableiten, dass die innerhalb des festen Zeitrahmens geleistete Mehrarbeit als Überstundenarbeit zu entschädigen ist.
iusNet AR-SVR 21.04.2020

Bundesrat beschliesst schrittweise Lockerung der Massnahmen zum Schutz vor dem neuen Coronavirus

Gesetzgebung
Privates Individualarbeitsrecht
Arbeitsschutzrecht
- aktualisiert - 
Der Bunderat beschliesst verschiedene Lockerungen. Ab dem 11. Mai 2020 können Läden, Restaurants, Märkte, Museen und Bibliotheken wieder öffnen. Die COVID-19-Verordnung 2 wurde entsprechend angepasst. Die Abstandsregeln sind weiter einzuhalten. Über die dritte Etappe entscheidet der Bundesrat am 27. Mai 2020.
iusNet AR-SVR 16.04.2020

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