Gesundheitsschutz und unverschuldete Kündigung (8C_638/2016) Rechtsprechung Öffentliches Personalrecht Arbeitsschutzrecht 8C_638/2016 Bundesgericht Gesundheitsschutz und unverschuldete Kündigung (8C_638/2016) Im öffentlichen Personalrecht ist eine Kündigung zulässig, sofern die dazu führenden Gründe nach Treu und Glauben eine Fortsetzung des Dienstverhältnisses ausschliessen, und zwar auch bei fehlendem Verschulden des Angestellten. iusNet AR-SVR 22.09.2017 Weiterlesen über Gesundheitsschutz und unverschuldete Kündigung (8C_638/2016)