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Arbeitsschutzrecht

Arbeitsschutzrecht

Stempelpflicht für das stille Örtchen: Übertriebene Kontrolle oder notwendige Massnahme?

Kommentierung
Arbeitsschutzrecht

Urteilsbesprechung: Urteil des Kantonsgerichts Neuenburg CDP.2024.36 (INT.2024.373) vom 27. Juni 2024

Das Kantonsgericht Neuenburg hatte sich in seinem Urteil CDP.2024.36 (INT.2024.373) vom 27. Juni 2024 mit der Frage zu befassen, ob die von der Arbeitgeberin aufgetragene Pflicht zum Stempeln von Toilettenpausen rechtmässig ist. Das Kantonsgericht entschied, dass Arbeitgebende selbst festlegen können, ob Toilettenpausen bezahlt oder unbezahlt sind. Die vorliegende Besprechung unterzieht diesen Entscheid einer kritischen Betrachtung.
Melda Semi
Ervin Morina

Austausch Wissenschaft & Praxis: Arbeits- und Sozialversicherungsrecht

Veranstaltungen
Mittwoch, 6. Dezember 2023 - 17:30 bis 19:15
Referenten: Prof. K. Pärli; P. Meier, MLaw; Dr. B. Müller; S. Pileggi, MLaw; F. Lorez, MLaw; Dr. N. Frei; M. Oes, MLaw; M. Balmer; MLaw, RA; L. Andreani, BLaw; J. Kämpf, BLaw; Dr. O. Brupbacher; A. Brand, MLaw Arbeits- und Sozialversicherungsrecht bilden die Lehr- und Forschungsschwerpunkte der Professur für Soziales Privatrecht. Mit einer jährlichen Vorabendveranstaltungsreihe wollen wir einen Einblick in die vielfältigen Aktivitäten an unserem Lehrstuhl bieten und vor allem den Austausch zwischen Rechtswissenschaft und Rechtspraxis fördern.

9. Workshop Arbeitsrecht in der Anwaltspraxis

Veranstaltungen
Dienstag, 5. März 2024 - 10:30 bis 17:00
Referierende Dr. Adrian von Kaenel, Prof. Dr. Roger Rudolph Es erwartet Sie eine Diskussion aktueller arbeitsrechtlicher Fragestellungen anhand konkreter Fälle aus der Praxis der Seminarleiter und der neueren Rechtsprechung: dornige Wege zur Durchsetzung gleichstellungsrechtlicher Lohnansprüche, vom Nutzen und den Grenzen arbeitsrechtlicher Aufhebungsverträge, anspruchsvolle Fragestellungen rund um den Personalverleih sowie Problemfelder im Zusammenhang mit der Freistellung von Arbeitnehmenden. Gemeinsame Erarbeitung von Lösungsmöglichkeiten. Abschluss des Workshops bildet ein Update zu aktuellen Entwicklungen zum Konkurrenzverbot.

Schulthess Forum Kündigung im Privatrecht

Veranstaltungen
Donnerstag, 26. Oktober 2023 - 9:00 bis 17:00
Kündigungen sind kein angenehmes Erlebnis, egal von wem sie ausgehen. Aber eins ist sicher: Als Arbeitgeber haben Sie unter Umständen viel zu verlieren. Deshalb ist es wichtig, jedes Arbeitsverhältnis so rechtssicher und respektvoll wie möglich zu beenden. Nicht selten bildet die Kündigung Anlass für spätere Forderungen oder gar Klagen durch Gekündigte. Holen Sie sich hochwertiges Wissen aus erster Hand zu den Beendigungsformen im öffentlichen Personalrecht und diskutieren Sie mit einem ausgewiesenen Referententeam.

Brennpunkte im Arbeitsrecht & Beschäftigtendatenschutz

Veranstaltungen
Donnerstag, 7. Dezember 2023 - 9:00 bis 12:00
Themen: Hinweisgeberschutzgesetz – Wie gelingt die praxisgerechte Umsetzung? Die wichtigsten Entscheidungen der arbeitsrechtlichen Rechtsprechung 2023 und ihre Folgen für die betriebliche Praxis Neue Gesetze und ihre Auswirkungen im Unternehmensalltag Highlights und Trends im Beschäftigtendatenschutz Ausblick 2024 – Das erwartet Sie im neuen Jahr im Arbeitsrecht & Beschäftigtendatenschutz Referent: Dr. Philipp Byers

Stillende Mütter

Rechtsprechung
Arbeitsschutzrecht

4D_49/2022

Schwangere Frauen und stillende Mütter dürfen nur mit ihrem Einverständnis beschäftigt werden (Art. 35a Abs. 1 ArG), wobei stillenden Müttern die zum Stillen erforderliche Zeit zur Verfügung gestellt werden muss (Abs. 2).
iusnet AR-SVR 18.07.2023

Schulthess Forum Datenschutz im Arbeitsrecht 2023

Veranstaltungen
Dienstag, 21. November 2023 - 8:30 bis 17:00
Die Erfassung der Arbeitsleistung über verschiedene Messgrössen wie Zeit, Kundenkontakte, Auftragseingang oder ähnliches ist eine Medaille mit zwei Seiten: Einerseits dient sie dem Arbeitgeber zur Kontrolle und zur Messung der abgelieferten Arbeitsleistung. Zum anderen nutzt sie aber auch dem Arbeitnehmer, um seine erbrachte Arbeit für den Arbeitgeber sicht- und messbar zu machen. Der Vergleich mit dem Arbeitsvertrag zeigt dann, ob genug, zu wenig oder mehr Arbeit zu honorieren ist. Eigentlich eine klare Sache.

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