iusNet Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht

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Arbeitsschutzrecht

Arbeitsschutzrecht

Austausch Wissenschaft & Praxis: Arbeits- und Sozialversicherungsrecht

Veranstaltungen
Mittwoch, 6. Dezember 2023 - 17:30 bis 19:15
Referenten: Prof. K. Pärli; P. Meier, MLaw; Dr. B. Müller; S. Pileggi, MLaw; F. Lorez, MLaw; Dr. N. Frei; M. Oes, MLaw; M. Balmer; MLaw, RA; L. Andreani, BLaw; J. Kämpf, BLaw; Dr. O. Brupbacher; A. Brand, MLaw Arbeits- und Sozialversicherungsrecht bilden die Lehr- und Forschungsschwerpunkte der Professur für Soziales Privatrecht. Mit einer jährlichen Vorabendveranstaltungsreihe wollen wir einen Einblick in die vielfältigen Aktivitäten an unserem Lehrstuhl bieten und vor allem den Austausch zwischen Rechtswissenschaft und Rechtspraxis fördern.

9. Workshop Arbeitsrecht in der Anwaltspraxis

Veranstaltungen
Dienstag, 5. März 2024 - 10:30 bis 17:00
Referierende Dr. Adrian von Kaenel, Prof. Dr. Roger Rudolph Es erwartet Sie eine Diskussion aktueller arbeitsrechtlicher Fragestellungen anhand konkreter Fälle aus der Praxis der Seminarleiter und der neueren Rechtsprechung: dornige Wege zur Durchsetzung gleichstellungsrechtlicher Lohnansprüche, vom Nutzen und den Grenzen arbeitsrechtlicher Aufhebungsverträge, anspruchsvolle Fragestellungen rund um den Personalverleih sowie Problemfelder im Zusammenhang mit der Freistellung von Arbeitnehmenden. Gemeinsame Erarbeitung von Lösungsmöglichkeiten. Abschluss des Workshops bildet ein Update zu aktuellen Entwicklungen zum Konkurrenzverbot.

Schulthess Forum Kündigung im Privatrecht

Veranstaltungen
Donnerstag, 26. Oktober 2023 - 9:00 bis 17:00
Kündigungen sind kein angenehmes Erlebnis, egal von wem sie ausgehen. Aber eins ist sicher: Als Arbeitgeber haben Sie unter Umständen viel zu verlieren. Deshalb ist es wichtig, jedes Arbeitsverhältnis so rechtssicher und respektvoll wie möglich zu beenden. Nicht selten bildet die Kündigung Anlass für spätere Forderungen oder gar Klagen durch Gekündigte. Holen Sie sich hochwertiges Wissen aus erster Hand zu den Beendigungsformen im öffentlichen Personalrecht und diskutieren Sie mit einem ausgewiesenen Referententeam.

Brennpunkte im Arbeitsrecht & Beschäftigtendatenschutz

Veranstaltungen
Donnerstag, 7. Dezember 2023 - 9:00 bis 12:00
Themen: Hinweisgeberschutzgesetz – Wie gelingt die praxisgerechte Umsetzung? Die wichtigsten Entscheidungen der arbeitsrechtlichen Rechtsprechung 2023 und ihre Folgen für die betriebliche Praxis Neue Gesetze und ihre Auswirkungen im Unternehmensalltag Highlights und Trends im Beschäftigtendatenschutz Ausblick 2024 – Das erwartet Sie im neuen Jahr im Arbeitsrecht & Beschäftigtendatenschutz Referent: Dr. Philipp Byers

Stillende Mütter

Rechtsprechung
Arbeitsschutzrecht

4D_49/2022

Schwangere Frauen und stillende Mütter dürfen nur mit ihrem Einverständnis beschäftigt werden (Art. 35a Abs. 1 ArG), wobei stillenden Müttern die zum Stillen erforderliche Zeit zur Verfügung gestellt werden muss (Abs. 2).
iusNet AR-SVR 18.07.2023

Schulthess Forum Datenschutz im Arbeitsrecht 2023

Veranstaltungen
Dienstag, 21. November 2023 - 8:30 bis 17:00
Die Erfassung der Arbeitsleistung über verschiedene Messgrössen wie Zeit, Kundenkontakte, Auftragseingang oder ähnliches ist eine Medaille mit zwei Seiten: Einerseits dient sie dem Arbeitgeber zur Kontrolle und zur Messung der abgelieferten Arbeitsleistung. Zum anderen nutzt sie aber auch dem Arbeitnehmer, um seine erbrachte Arbeit für den Arbeitgeber sicht- und messbar zu machen. Der Vergleich mit dem Arbeitsvertrag zeigt dann, ob genug, zu wenig oder mehr Arbeit zu honorieren ist. Eigentlich eine klare Sache.

Arbeitsrechtstagung 2023

Veranstaltungen
Dienstag, 6. Juni 2023 - 8:30 bis 18:30
Rund um die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses kommt es nur allzu oft zu Differenzen und gegenseitigen Vorwürfen. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sehen sich mit Ansprüchen wegen angeblich missbräuchlicher bzw. diskriminierender Kündigung konfrontiert, Sperrfristen verschieben den Endtermin und das Arbeitszeugnis soll nach den Wünschen der Arbeitnehmerinnen angepasst werden. Dabei muss festgestellt werden, dass Arbeitgeber ihren Pflichten teilweise nicht richtig nachkommen oder ihre Kritik nicht belegen können, weshalb Forderungen durchaus berechtigt erhoben werden.

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