iusNet Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht

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Arbeitsschutzrecht

Arbeitsschutzrecht

Änderung der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz (ArGV 2): Sonderbestimmungen für Bau- und Unterhaltsbetriebe auf Nationalstrassen

Gesetzgebung
Arbeitsschutzrecht
Am 17. August 2020 wurde das Vernehmlassungsverfahren für die Änderung der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz eröffnet. Mit der Aufnahme der vorgeschlagenen Änderungen sollen Betriebe, welche im Auftrag des ASTRA Arbeiten erledigen, von der Bewilligungspflicht für Nachtarbeit befreit werden.
iusNet AR-SVR 22.08.2020

Vernehmlassungsverfahren EDI: Revision der Bauarbeitenverordnung (BauAV)

Gesetzgebung
Arbeitsschutzrecht

Aktualisierung der Regeln betreffend den Arbeitnehmerschutz auf den Baustellen

Der Bundesrat hat eine Vernehmlassung zur Revision der aktuellen Bauarbeitenverordnung (BauAV) eröffnet, welche zuletzt im Jahre 2005 revidiert wurde und den heutigen Anforderungen im Baugewerbe nicht mehr entspricht. Im Rahmen dieser Revision sollen die Vorschriften konkretisiert und dem aktuellen Stand der Technik angepasst werden.
iusNet AR-SVR 24.07.2020

Drohende Überschuldung der ALV, Änderungen beim Anrecht auf Kurzarbeit und wieder gewöhnliche Arbeitsbedingungen für Gesundheitspersonal

Gesetzgebung
Arbeitsschutzrecht
Arbeitslosenversicherung
An seiner Sitzung vom 20. Mai 2020 hat sich der Bundesrat zur Lage der Arbeitslosenversicherung geäussert sowie einige Sonderregelungen in Bezug auf Kurzarbeit und Arbeitsbedingungen des Gesundheitspersonals aufgehoben. Lehrlinge und Arbeitnehmende in arbeitgeberähnlicher Position haben ab Ende Mai 2020 kein Anrecht mehr auf Kurzarbeit. Ab Anfang Juni gelten wieder die gewöhnlichen Arbeitsbedingungen für das Gesundheitspersonal in Covid-19-Spitalabteilungen mit gesetzlichen Ruhezeiten und Schichtbetrieb.
iusNet AR-SVR 22.05.2020

Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz und Konsequenzen in Bezug auf die Kurzarbeit (COVID-19)

Gesetzgebung
Arbeitsschutzrecht
Privates Individualarbeitsrecht
Arbeitslosenversicherung

Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, Merkblatt für Arbeitgeber, Stand per 11. Mai 2020

Trotz Lockerungen der zum Schutz der Bevölkerung erlassenen Massnahmen in den Notverordnungen des Bundesrates, sind Arbeitgeber weiterhin in der Pflicht, Ihren Arbeitnehmenden einen umfassenden Schutz vor den Risiken einer Pandemie zu gewährleisten. Beim Staatssekretariat für Wirtschaft SECO finden sich dazu verschiedene Merkblätter sowie Hinweise auf Konsequenzen in Bezug auf die Kurzarbeit.
iusNet AR-SVR 11.05.2020

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