Trotz Lockerungen der zum Schutz der Bevölkerung erlassenen Massnahmen in den Notverordnungen des Bundesrates, sind Arbeitgeber weiterhin in der Pflicht, Ihren Arbeitnehmenden einen umfassenden Schutz vor den Risiken einer Pandemie zu gewährleisten. Beim Staatssekretariat für Wirtschaft SECO finden sich dazu verschiedene Merkblätter sowie Hinweise auf Konsequenzen in Bezug auf die Kurzarbeit.