Schulthess Forum Datenschutz im Arbeitsrecht 2023
Die Erfassung der Arbeitsleistung über verschiedene Messgrössen wie Zeit, Kundenkontakte, Auftragseingang oder ähnliches ist eine Medaille mit zwei Seiten: Einerseits dient sie dem Arbeitgeber zur Kontrolle und zur Messung der abgelieferten Arbeitsleistung. Zum anderen nutzt sie aber auch dem Arbeitnehmer, um seine erbrachte Arbeit für den Arbeitgeber sicht- und messbar zu machen. Der Vergleich mit dem Arbeitsvertrag zeigt dann, ob genug, zu wenig oder mehr Arbeit zu honorieren ist. Eigentlich eine klare Sache.
In Zeiten digitaler Lösungen wird die Messung der Arbeit jedoch immer kleinteiliger und die Messysteme werden immer kreativer. Ein Blick auf die technischen Möglichkeiten und deren juristische Bewertung soll zeigen: Was ist möglich und – vor allem – was ist erlaubt?
Hören Sie am Schulthess Forum Datenschutz im Arbeitsrecht die ethische und juristische Einordung der Leistungserfassung, lassen Sie sich informieren über Technik und Arbeitsrecht und diskutieren Sie mit Vertretern der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite über die Grenzen der Erfassung.