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Stempelpflicht für das stille Örtchen: Übertriebene Kontrolle oder notwendige Massnahme?

Stempelpflicht für das stille Örtchen: Übertriebene Kontrolle oder notwendige Massnahme?

Kommentierung
Arbeitsschutzrecht

Stempelpflicht für das stille Örtchen: Übertriebene Kontrolle oder notwendige Massnahme?

Das Kantonsgericht Neuenburg hatte sich in seinem Urteil CDP.2024.36 (INT.2024.373) vom 27. Juni 2024 mit der Frage zu befassen, ob die von der Arbeitgeberin aufgetragene Pflicht zum Stempeln von Toilettenpausen rechtmässig ist. Das Kantonsgericht entschied, dass Arbeitgebende selbst festlegen können, ob Toilettenpausen bezahlt oder unbezahlt sind.

I. Prozessgeschichte und Entscheid der Vorinstanz

a. Verfügung betreffend Stempelpflicht für Toilettenpausen

Anlass zum Verfahren gab die Regelung eines Neuenburger Uhrenunternehmens, wonach sich die Arbeitnehmenden für Toilettenpausen ausstempeln müssen. Das Amt für Arbeitsbeziehungen und Arbeitsbedingungen in Neuenburg (Office des relations et des conditions de travail; ORCT) erlangte bei einer Covid-19-Kontrolle im Jahr 2021 Kenntnis von dieser Stempelpflicht.

Das Amt erachtete diese Stempelpflicht als rechtswidrig, da diese nicht den Grundsätzen des Arbeitsgesetzes entspreche. Konkret verstosse die Stempelpflicht gegen Art. 6 ArG, wonach die Arbeitgeberin die Arbeitszeiten so auszugestalten hat, dass sie die Gesundheit der Arbeitnehmenden nicht beeinträchtigen. Das ORCT vertrat die Auffassung, dass eine solche Regelung die Arbeitnehmenden möglicherweise dazu bringt, den Toilettengang zu vermeiden oder weniger zu trinken, um die Arbeitszeit nicht zu verlängern, was zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen könnte.

Zudem können gemäss ORCT Arbeitsunterbrechungen zur Erfüllung physiologischer Bedürfnisse nicht als Pausen im Sinne von Art. 15 ArG betrachtet werden, da sie nicht der Erholung dienen. Laut ORCT stützen keine überwiegenden berechtigten Interessen der Arbeitgeberin die fragliche Stempelpflicht.

Aus den vorgenannten Gründen untersagte das ORCT mit Entscheid vom 6. April 2022 der Uhrenherstellerin, ihren Mitarbeitenden das Stempeln von Toilettenpausen vorzuschreiben. Gegen diesen Entscheid legte die Uhrenherstellerin beim Departement für Arbeit und...

 

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