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Stillende Mütter

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Stillende Mütter

Die Tatsache, dass eine Arbeitnehmerin stillt, erlaubt ihr nicht, sich ohne weiteres von der Arbeit fernzuhalten, sondern gibt ihr nur die Möglichkeit, sich von der Arbeit auf Anzeige gegenüber dem Arbeitgeber hin zu befreien. Dies muss sie dem Arbeitgeber ausdrücklich mitteilen. Es reicht nicht aus, auf blosse Kinderbetreuung zu verweisen (E. 3.3.1 ff.). Bleibt sie der Arbeit fern, ist eine Kündigung gerechtfertigt.

iusNet AR-SVR 18.07.2023

 

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