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Privates Individualarbeitsrecht

Privates Individualarbeitsrecht

Kündigung nach Arbeitsunfähigkeit wegen Mobbings missbräuchlich

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht
Weil die Arbeitgeberin nach Mobbing am Arbeitsplatz ihrer Fürsorgepflicht nicht ausreichend nachkam, war die Qualifikation der Kündigung kurz nach Ablauf der Sperrfrist als missbräuchlich nicht zu beanstanden.
iusNet AR-SVR 21.10.2022

Missbräuchliche Kündigung: Die undurchsichtige Glaskugel

Kommentierung
Privates Individualarbeitsrecht

Ein Kommentar zu BGer-Urteil 4A_186/2022 vom 22. August 2022

Um die Missbräuchlichkeit der Kündigung wird oft gestritten. Trotzdem bleibt die gerichtliche Anerkennung derselben in der Praxis die Ausnahme. Dass Streitigkeiten betreffend die Missbräuchlichkeit dennoch mehrinstanzlich ausgetragen werden, hat oft mit Emotionen zu tun. RA MLaw Mauro Müller ordnet einen aktuellen Entscheid zu einer Alterskündigung ein und beleuchtet Chancen und Risiken bei Kündigungen für Arbeitnehmende und Arbeitgebende.
Mauro Müller
iusNet AR-SVR 21.10.2022

Arbeitsleistungsart "Kompensation mit Bereitschaft" ist echte Arbeit auf Abruf

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht
Hat der Arbeitnehmer die Pflicht, einen Auftrag der Arbeitgeberin anzunehmen und nach Abruf innert 15 Minuten einsatzbereit zu sein, handelt es sich um echte Arbeit auf Abruf. Der ausserhalb des Betriebs geleistete Bereitschaftsdienst muss in einem solchen Arbeitsverhältnis entschädigt werden.
iusNet AR-SVR 06.10.2022

Nebenamtlicher Bundesrichter wirkte nicht einschüchternd

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht
Es ist ein Zeichen von Reife, wenn Arbeitnehmende in Bereichen, die sie nicht beherrschen, das Recht in Anspruch nehmen, sich juristisch beraten zu lassen. Fehlen andere Gründe für die Kündigung, gilt sie somit als Rachekündigung.
iusNet AR-SVR 06.10.2022

Analysemethode zur Ermittlung einer unregelmässigen Beschäftigung im Einzelfall

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht
Die von der Arbeitgeberin ins Recht gelegte Analysemethode zur Ermittlung der Unregelmässigkeit der Beschäftigung überzeugte weder das erstinstanzliche Zivilgericht noch das Kantonsgericht Basel-Landschaft. Weil sie trotz Zweifeln vier Monate zuwartete, um den Beweiswert eines Arztzeugnisses infrage zu stellen, musste die Arbeitgeberin auch die Lohnfortzahlung leisten.
iusNet AR-SVR 03.10.2022

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