Weil der Arbeitgeberin die spätere ordentliche vor der fristlosen Kündigung zur Kenntnis gelangt war, galt die frühere (fristlose) Kündigung als widerrufen.
Weil die Arbeitgeberin nach Mobbing am Arbeitsplatz ihrer Fürsorgepflicht nicht ausreichend nachkam, war die Qualifikation der Kündigung kurz nach Ablauf der Sperrfrist als missbräuchlich nicht zu beanstanden.
Die Freistellung ist rechtlich zulässig und nicht per se persönlichkeitsverletzend. Daran ändert auch der Umstand nichts, dass man sich nicht mehr von Arbeitskolleginnen und -kollegen verabschieden kann.
Ein Kommentar zu BGer-Urteil 4A_186/2022 vom 22. August 2022
Um die Missbräuchlichkeit der Kündigung wird oft gestritten. Trotzdem bleibt die gerichtliche Anerkennung derselben in der Praxis die Ausnahme. Dass Streitigkeiten betreffend die Missbräuchlichkeit dennoch mehrinstanzlich ausgetragen werden, hat oft mit Emotionen zu tun. RA MLaw Mauro Müller ordnet einen aktuellen Entscheid zu einer Alterskündigung ein und beleuchtet Chancen und Risiken bei Kündigungen für Arbeitnehmende und Arbeitgebende.
Hat der Arbeitnehmer die Pflicht, einen Auftrag der Arbeitgeberin anzunehmen und nach Abruf innert 15 Minuten einsatzbereit zu sein, handelt es sich um echte Arbeit auf Abruf. Der ausserhalb des Betriebs geleistete Bereitschaftsdienst muss in einem solchen Arbeitsverhältnis entschädigt werden.
Es ist ein Zeichen von Reife, wenn Arbeitnehmende in Bereichen, die sie nicht beherrschen, das Recht in Anspruch nehmen, sich juristisch beraten zu lassen. Fehlen andere Gründe für die Kündigung, gilt sie somit als Rachekündigung.