Sistierung des Verfahrens, wenn Ansprüche auch adhäsionsweise im Strafverfahren eingebracht worden sind
Sistierung des Verfahrens, wenn Ansprüche auch adhäsionsweise im Strafverfahren eingebracht worden sind
Sistierung des Verfahrens, wenn Ansprüche auch adhäsionsweise im Strafverfahren eingebracht worden sind
B. war bei der A. AG angestellt. Gegen ihn wurden Strafanzeigen eingereicht u.a. wegen Veruntreuung und Betrug. B. klagte ausstehende Löhne und Ferienentschädigung ein. Die A. AG machte widerklageweise Schadenersatz geltend und beantragte subsidiär Verrechnung. Die A. AG beantragte zuvor die Sistierung des arbeitsgerichtlichen Verfahrens bis zum Abschluss des Strafverfahrens. Das Arbeitsgericht lehnte den Antrag ab und das Appellationsgericht erachtete die Beschwerde für unzulässig, weil kein nicht leicht wiedergutzumachender Nachteil drohte (Sachverhalt).
Gemäss vorinstanzlich festgestellten Sachverhalts hatte die A. AG nicht belegt, eine Zivilklage eingereicht zu haben. ...
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