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Mindestlöhne für Hausangestellte werden erhöht

Mindestlöhne für Hausangestellte werden erhöht

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Mindestlöhne für Hausangestellte werden erhöht

An seiner Sitzung vom 9. Dezember 2022 beschloss der Bundesrat den Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Hauswirtschaft (NAV Hauswirtschaft) um drei Jahre zu verlängern und gleichzeitig die Mindestlöhne zu erhöhen. Dieser Entscheid stützt der Bundesrat vor allem auf die hohe Verstossquote gegen die minimalen Lohnbestimmungen des NAV Hauswirtschaft. Zum einen liegen wiederholte Verstösse gegen die Mindestlöhne vor. Zum anderen ist durch die starke Nachfrage nach ausländischen Betreuungskräften in Privathaushalten anzunehmen, dass beim Wegfall eines Mindestlohnes die Missbrauchsgefahr steigen würde.

Bei seinem Entscheid stützt sich der Bundesrat auf die Einschätzung der tripartiten Kommission des Bundes im Rahmen der flankierenden Massnahmen (TPK). Die TPK beantragt aufgrund der Nominallohnentwicklung für die Jahre 2019-2021 eine Erhöhung von 1.5%. Zudem behält sie sich die Möglichkeit vor, während der Laufzeit des NAV, je nach Arbeitsmarktlage eine weitere Erhöhung zu beantragen. 

Alle Änderungen treten per 1. Januar 2023 in Kraft. 

iusMail AR-SVR 07.12.2023

 

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