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Welche Mitteilungspflichten bestehen im Bewerbungsverfahren?

Welche Mitteilungspflichten bestehen im Bewerbungsverfahren?

Kommentierung
Privates Individualarbeitsrecht

I. Einführung

Das Bundesgericht musste sich mit einer Beweisverfügung befassen, welche im Rahmen eines arbeitsrechtlichen Verfahrens vom Arbeitsgericht erlassen worden war. Die Arbeitnehmerin hatte ihre Arbeitgeberinnen auf die Zahlung einer Gesamtsumme von CHF 245'553 mit Zinsen eingeklagt, im Wesentlichen als Entschädigung für eine ungerechtfertigte fristlose Entlassung. Die Arbeitgeberinnen beantragten, die Klage abzuweisen und machten widerklageweise eigene Forderungen geltend. Für die Beurteilung der fristlosen Kündigung erachtete es das kantonale Gericht als erforderlich, die Akten aus einem Strafverfahren gegen die Arbeitnehmerin hinzuzuziehen. Die von der kantonalen Instanz ausgesprochene Beweisverfügung war denn auch das Streitthema dieses Entscheides (und nicht die fristlose Kündigung als solche).

II. Sachverhalt

Die Arbeitgeberinnen hatten die fristlose Kündigung gegenüber der Arbeitnehmerin ausgesprochen. Begründet wurde sie damit, dass die Arbeitnehmerin bei ihrer Einstellung verschwiegen hatte, dass gegen sie ein Strafverfahren im Zusammenhang mit einer früheren Beschäftigung eingeleitet worden sei. Im Strafverfahren wurde die Arbeitnehmerin wegen gewerbsmässigen Betrugs und Urkundenfälschung verurteilt1. Sie wurde zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten auf Bewährung verurteilt.

Die Arbeitgeberinnen argumentierten, dass durch das Verschweigen des Strafverfahrens das Vertrauensverhältnis zerstört war, was eine fristlose Kündigung rechtfertige. Die Arbeitnehmerin hingegen behauptete, sie habe nichts verschwiegen, sondern mündlich dem damaligem Managing Director der beiden Arbeitgeberinnen auf das Verfahren hingewiesen.

Mit Beweisanordnung vom 23. September 2021 setzte das Arbeitsgericht der Arbeitnehmerin eine Frist...

iusNet AR-SVR 05.12.2022

 

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