Einstellung von Krankentaggeldern bei arbeitsplatzbezogener Arbeitsunfähigkeit zulässig
Einstellung von Krankentaggeldern bei arbeitsplatzbezogener Arbeitsunfähigkeit zulässig
Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht
Einstellung von Krankentaggeldern bei arbeitsplatzbezogener Arbeitsunfähigkeit zulässig
A. (Beschwerdeführer) war über seine Arbeitgeberin bei der B. AG krankentaggeldversichert. Am 30. Mai 2017 sprach die Arbeitgeberin die Kündigung des Arbeitsverhältnisses per 31. Oktober 2017 aus. Mit Krankheitsmeldung vom 21. August 2017 wurde der B. AG mitgeteilt, dass A. am 30. Juli 2017 unter Verweis auf Arbeitsunfähigkeitszeugnisse die Arbeit niedergelegt habe. Die B. AG anerkannte ihre Leistungspflicht und richtete A. Taggelder aus. Auf Veranlassung der B. AG wurde A. am 10. Oktober 2017 begutachtet, woraufhin die B. AG A. mitteilte, dass sie die Taggeldleistungen per 31. Dezember 2017 eingestellt würden, da von einer arbeitsplatzbezogenen Arbeitsunfähigkeit ausgegangen werde. Unter Verweis auf die Berichte seiner behandelnden Psychiaterin erhob A. dagegen Einwände. Basierent auf einem weiteren Gutachten hielt die B. AG an ihrem Entscheid fest. A. klagte die B. AG beim Zürcher Sozialversicherungsgericht ein, das die Klage abwies. A. führte Beschwerde beim Bundesgericht (Sachverhalt).
Das Zürcher Sozialversicherungsgericht hielt fest, dass A. zu beweisen habe, dass er über den 31. Dezember 2017 hinaus arbeitsunfähig sei. Die Berichte seiner...
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